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Fahrverbot für Fahrrad und E-Scooter?

Auto & Verkehr 23. April 2025
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Fahrräder und E-Scooter stehen auf dem Gehweg.

oktay / stock.adobe.com

Ein generelles Nutzungsverbot oder Fahrverbot von Fahrrädern und E-Scooter ist aufgrund der geringeren Gefährlichkeit im Hinblick auf ein Pkw nicht gerechtfertigt.

Ein Mann wurde mit über zwei Promille auf dem Fahrrad erwischt, der andere unter Drogeneinfluss auf einem E-Scooter. Beide besitzen keinen Führerschein und sollten kein Fahrrad oder E-Scooter mehr fahren dürfen (§ 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)). Hiergegen wandten sich die beiden Männer.

Zu Recht, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Ihnen das Nutzen ihrer fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge zu verwehren, schränkt ihre vom Grundgesetz geschützte Bewegungsfreiheit unverhältnismäßig ein.

Fahrräder und E-Scooter sind weniger gefährlich als zum Beispiel ein Pkw, weshalb ein generelles Nutzungsverbot beziehungsweise Fahrverbot dieser Fahrzeuge nicht zu rechtfertigen ist. Insbesondere ist nach Ansicht des Gerichts die entsprechende Vorschrift (§ 3 FeV) zu vage formuliert, um als Grundlage für ein pauschales Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu dienen. Sie berücksichtigt weder die Tatsache, dass ein Pkw deutlich gefährlicher ist als ein Fahrrad, noch ist eindeutig, wann sie anzuwenden ist.

OVG Münster, Beschlüsse vom 6.12.2024, 16 B 175/23 und 16 B 1300/23

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