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Verhüllungsverbot beim Autofahren: kein Niqab beim Fahren

Auto & Verkehr 6. Juli 2026
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Frau im Auto lächelt und zeigt einen Daumen nach oben.

Home-stock / stock.adobe.com

Wer beim Autofahren sein Gesicht verhüllt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil bestätigt. Eine muslimische Frau wollte trotz Niqab Auto fahren und beantragte eine Ausnahmegenehmigung vom gesetzlichen Verhüllungsverbot. Das Gericht stellte jedoch klar, dass die Verkehrssicherheit und Identifizierbarkeit von Fahrern Vorrang haben können.

Verhüllungsverbot beim Autofahren: Worum ging es in dem Fall?

Das Verhüllungsverbot beim Autofahren beschäftigt Gerichte inzwischen immer wieder. Im aktuellen Fall hatte eine muslimische Frau aus Baden-Württemberg geklagt, weil sie auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs einen Niqab tragen wollte. Ein Niqab ist ein Gesichtsschleier, der bis auf die Augen das gesamte Gesicht bedeckt.

Die Frau berief sich auf ihre religiöse Überzeugung und argumentierte, das Tragen des Niqab sei für sie verpflichtend. Zudem sei sie als Mutter von sechs Kindern und Betreiberin eines hauswirtschaftlichen Betriebs auf das Auto angewiesen. Deshalb beantragte sie beim zuständigen Ministerium eine Ausnahmegenehmigung vom gesetzlichen Verhüllungsverbot.

Die Behörde lehnte den Antrag jedoch ab. Die Klägerin sah darin einen Eingriff in ihre Religionsfreiheit, die durch Artikel 4 des Grundgesetzes geschützt wird, und zog vor Gericht.

Warum das Gericht die Religionsfreiheit begrenzte

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung der Behörde. Nach § 23 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrer ihr Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass sie nicht mehr erkennbar sind.

Nach Ansicht des Gerichts verfolgt diese Regelung einen legitimen Zweck. Fahrer müssen identifizierbar bleiben, beispielsweise bei Verkehrskontrollen oder bei automatisierten Verkehrsüberwachungen wie Blitzerfotos. Dadurch soll die Einhaltung von Verkehrsregeln sichergestellt und letztlich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer geschützt werden.

Zwar erkannte das Gericht an, dass das Verhüllungsverbot beim Autofahren die Religionsfreiheit der Klägerin einschränkt. Diese Einschränkung sei jedoch gerechtfertigt, weil der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer sowie die Durchsetzung verkehrsrechtlicher Vorschriften besonders wichtige Gemeinwohlinteressen darstellen. Der Schutz von Leib, Leben und Eigentum könne daher im Einzelfall schwerer wiegen als die individuelle Religionsausübung.

Auch einen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung sah das Gericht nicht. Zwar können Behörden in bestimmten Fällen Ausnahmen zulassen. Dies geschieht jedoch nur unter besonderen Umständen, etwa wenn sonst erhebliche Gefahren für wichtige Rechtsgüter wie Leben oder Gesundheit drohen würden.

Fazit: Warum das Urteil für Autofahrer wichtig ist

Das Urteil zeigt deutlich, dass das Verhüllungsverbot beim Autofahren nach Ansicht der Gerichte verfassungsgemäß ist und grundsätzlich für alle Fahrer gilt. Wer ein Fahrzeug führt, muss erkennbar bleiben. Persönliche oder religiöse Interessen reichen allein nicht aus, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Für Verbraucher ist die Entscheidung deshalb relevant, weil sie verdeutlicht, wie Gerichte unterschiedliche Grundrechte und öffentliche Interessen gegeneinander abwägen. Auch wenn die Religionsfreiheit einen hohen Stellenwert besitzt, kann sie eingeschränkt werden, wenn wichtige Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit betroffen sind.

Das Urteil schafft zudem Klarheit für Fahrer, die sich fragen, welche Bekleidungs- oder Verhüllungsformen während der Fahrt zulässig sind. Die Identifizierbarkeit des Fahrers bleibt ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers und der Gerichte.

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2025, Az. 13 S 1456/24

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