Radfahrer auf Gehweg: Wer haftet bei einem Unfall?
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Der Unfallhergang: Radfahrer auf dem Gehweg schwer verletzt
Ein 18-jähriger Radfahrer befuhr mit seinem Fahrrad einen Gehweg, der ausschließlich Fußgängern vorbehalten war. Dabei erreichte er Geschwindigkeiten zwischen 10 und 27 km/h. Als er eine Straße überqueren wollte, wurde er von einem rechtsabbiegenden Pkw erfasst und schwer verletzt. Der Autofahrer hatte freie Sicht auf den Gehweg, erkannte den Radfahrer jedoch nicht rechtzeitig und konnte nicht mehr bremsen.
Das OLG Schleswig musste über die Haftungsverteilung entscheiden. Der Radfahrer forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld – doch das Gericht sah die Hauptverantwortung bei ihm.
Die rechtliche Bewertung: Mitverschulden und Sorgfaltspflicht
Das Gericht stellte fest, dass der Radfahrer verbotswidrig den Gehweg nutzte und beim Überqueren der Straße seine Wartepflicht missachtete. Damit konnte er sich nicht auf die besonderen Schutzvorschriften der Straßenverkehrsordnung (§ 9 Abs. 3 StVO) berufen. Das OLG sprach ihm ein Mitverschulden von 75 % zu.
Gleichzeitig wurde dem Autofahrer ein Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot (§ 1 Abs. 2 StVO) angelastet. Denn trotz des Fehlverhaltens des Radfahrers hätte der Autofahrer bei ausreichender Aufmerksamkeit den Unfall vermeiden können. Daher haftet er zu 25 % für den entstandenen Schaden.
Warum das Urteil für Sie wichtig ist
Wenn ein Verkehrsteilnehmer sich regelwidrig verhält, entbindet das andere Beteiligte nicht von ihrer Sorgfaltspflicht. Für Radfahrer bedeutet das, dass sie bei verbotswidrigem Befahren eines Gehwegs mit einem hohen Mitverschulden rechnen müssen. Autofahrer wiederum müssen stets mit unerwartetem Verhalten anderer rechnen – besonders in der Nähe von Schulen oder Wohngebieten.
Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19.11.2024, 7 U 90/23
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