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Radfahrer auf Gehweg: Wer haftet bei einem Unfall?

Auto & Verkehr 17. September 2025
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Radfahrer auf Gehweg

Ariestia / stock.adobe.com - Symbolbild, KI-generiert

Ein tragischer Unfall zwischen einem Radfahrer und einem abbiegenden Pkw führte zu einem Rechtsstreit vor dem OLG Schleswig. Der Radfahrer war verbotswidrig auf dem Gehweg unterwegs und wurde schwer verletzt. Das Gericht entschied über die Haftungsverteilung und stellte klar, dass auch Autofahrer bei verkehrswidrigem Verhalten anderer aufmerksam bleiben müssen. Das Urteil zeigt, wie wichtig gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist.

Der Unfallhergang: Radfahrer auf dem Gehweg schwer verletzt

Ein 18-jähriger Radfahrer befuhr mit seinem Fahrrad einen Gehweg, der ausschließlich Fußgängern vorbehalten war. Dabei erreichte er Geschwindigkeiten zwischen 10 und 27 km/h. Als er eine Straße überqueren wollte, wurde er von einem rechtsabbiegenden Pkw erfasst und schwer verletzt. Der Autofahrer hatte freie Sicht auf den Gehweg, erkannte den Radfahrer jedoch nicht rechtzeitig und konnte nicht mehr bremsen.

Das OLG Schleswig musste über die Haftungsverteilung entscheiden. Der Radfahrer forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld – doch das Gericht sah die Hauptverantwortung bei ihm.

Die rechtliche Bewertung: Mitverschulden und Sorgfaltspflicht

Das Gericht stellte fest, dass der Radfahrer verbotswidrig den Gehweg nutzte und beim Überqueren der Straße seine Wartepflicht missachtete. Damit konnte er sich nicht auf die besonderen Schutzvorschriften der Straßenverkehrsordnung (§ 9 Abs. 3 StVO) berufen. Das OLG sprach ihm ein Mitverschulden von 75 % zu.

Gleichzeitig wurde dem Autofahrer ein Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot (§ 1 Abs. 2 StVO) angelastet. Denn trotz des Fehlverhaltens des Radfahrers hätte der Autofahrer bei ausreichender Aufmerksamkeit den Unfall vermeiden können. Daher haftet er zu 25 % für den entstandenen Schaden.

Warum das Urteil für Sie wichtig ist

Wenn ein Verkehrsteilnehmer sich regelwidrig verhält, entbindet das andere Beteiligte nicht von ihrer Sorgfaltspflicht. Für Radfahrer bedeutet das, dass sie bei verbotswidrigem Befahren eines Gehwegs mit einem hohen Mitverschulden rechnen müssen. Autofahrer wiederum müssen stets mit unerwartetem Verhalten anderer rechnen – besonders in der Nähe von Schulen oder Wohngebieten.

Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19.11.2024, 7 U 90/23

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