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Kündigung nach Streit: Arbeitsgerichte schützen oft Angestellte

Arbeitnehmer & Auszubildende 5. April 2013
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© Frank Gärtner / fotolia.com

Wo Menschen auf denselben Quadratmetern zusammenarbeiten, bleiben Konflikte nicht aus. Gerade im Streit ist ein böses Wort schnell gesprochen und die Kündigung folgt auf dem Fuß. Das geht vielen Arbeitsgerichten zu weit, zeigen Urteile.

Menschen, die miteinander schaffen, machen sich zu schaffen. Dieses weise Wort geht auf den Hamburger Kommunikationspsychologen Friedemann Schulz von Thun zurück. Im Hinblick auf die Berufswelt wollte der große Kommunikationsforscher damit ausdrücken: Konflikte im Umfeld des Arbeitsplatzes lassen sich kaum vermeiden. Es kommt darauf an, wie damit umgegangen wird. Aktuelle Urteile deutscher Arbeitsgerichte stellen sich diesbezüglich schützend vor Angestellte – ein paar Beispiele.

Rassistische Äußerungen – ein “no go”!

Ein Stahlarbeiter grüßte den farbigen Auszubildenden seines Betriebes mit den Worten “Du bist heute mein Neger”. Kollegen fanden dies wenig witzig und meldeten den Vorfall. Die Folge: Der Mann wurde nach 37-jähriger Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen. Das ging dem Arbeitsgericht Dortmund zwar etwas zu weit. Der Beleidiger musste das Unternehmen dennoch verlassen, wenngleich nun mit Abfindung.

Ein anderer Angestellter geriet mit seiner Chefin wegen eines Urlaubsantrages aneinander und quittierte die Konversation mit einem Zitat des Götz von Berlichingen: “Klei mi ann Mors” (“Kratz mich am Hintern”). Unhöflich fanden dies die Richter am Arbeitsgericht Hamburg in der Tat. Jedoch sahen sie es nicht als Kündigungsgrund an, wie die Chefin es anschließend getan hatte. So kam es “nur” zur Abmahnung.

Wer sich entschuldigt, leistet ein wenig Wiedergutmachung

Im Zweifel für den Arbeitnehmer entschied auch das Arbeitsgericht Mainz – und damit gegen eine Chefsekretärin. Die hatte einen Mitarbeiter angewiesen, sofort Umsatzzahlen für den Chef zu beschaffen. Als dieser mit den Worten “Jawohl, mein Führer” reagierte, setzte es die Kündigung. Beleidigend fanden das zwar auch die Arbeitsrichter. Da der Mann sich jedoch sofort entschuldigt habe, sei eine Abmahnung genug der Strafe.

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