Tauben anlocken verboten – Nachbar hat Unterlassungsanspruch
Eine Frau darf auf ihrem Grundstück keine Taubenschwärme anlocken, füttern und in Volieren halten. Führen der Kot der Tiere, Gurren und Flügelschlagen zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Nachbarn, kann dieser Unterlassung verlangen. Mehr lesen