Mietkaution: Vermieter darf Rückzahlung nicht hinauszögern
Wer nach dem Auszug auf die Rückzahlung seiner Mietkaution wartet, braucht Geduld. Doch diese Geduld ist nicht unbegrenzt. Das OLG München hat entschieden, dass Vermieter eine Kautionsabrechnung nicht einfach aussitzen dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Anspruch auf Rückzahlung auch ohne Abrechnung fällig.
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