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Gesellschafterbeschluss Änderung Sitz/Name der Gesellschaft

Um den Namen oder den Geschäftssitz Ihres Unternehmens zu ändern, ist ein Gesellschafterbeschluss nötig. Beschlüsse in einer Gesellschafterversammlung müssen niedergeschrieben werden, damit auch später nachzuvollziehen ist, welche Beschlüsse wann, von wem und in welcher Konstellation gefällt wurden. Hierbei sind jedoch einige wichtige Formalien einzuhalten, ohne die eine solche Niederschrift im Zweifelsfall angreifbar wäre.

Das bieten wir Ihnen

  • Für GmbH und UG (haftungsbeschränkt) geeignet
  • Änderung des Sitzes und des Namens Ihrer Gesellschaft
  • Hinweis auf den alten Wortlaut der Satzung
  • Der geänderte Wortlaut der Satzung ist enthalten
  • DSGVO-konform

Weitere Informationen

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Ändern Sie jetzt den Sitz oder Namen Ihrer Gesellschaft

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Weitere Informationen zur Anmeldung

Welche Änderungen müssen in das Handelsregister eingetragen werden?

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis und dient dazu, die wesentlichen Rechtsverhältnisse eines Unternehmens öffentlich zugänglich zu machen. Das Handelsregister soll alle wichtigen Tatsachen eines Unternehmers offenbaren. Jede Änderung einer einzutragenden Tatsache ist daher ebenfalls dem Registergericht anzuzeigen und anzumelden. Hierzu gehören auch die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und die Änderung des Firmennamens. Fehler bei der Anmeldung können später teure Folgen nach sich ziehen! Nutzen Sie unser System zur Erstellung einer entsprechenden Anmeldung.

Was gehört in den wirksamen Beschluss?

Die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft stellt, ebenso wie die Änderung des Firmennamens eine Satzungsänderung dar und bedarf eines Gesellschafterbeschlusses. Die geänderten Satzungsteile hinsichtlich der neuen Firma und des Sitzes müssen in den Beschluss aufgenommen werden. Nur so wird sichergestellt, dass es zu keinen Fehlern bei der Beschlussfassung kommt und ein wirksamer Beschluss schließlich vorliegt.

Wer muss alles beim Beschluss anwesend sein?

Bei einem Gesellschafterbeschluss soll grundsätzlich die Gesamtheit der Gesellschafter eine Entscheidung über einen bestimmten Tagespunkt treffen. Insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB) oder im Gesellschaftsvertrag sind Regelungen zu finden, die bestimmen, welche Entscheidungen durch einen Gesellschafterbeschluss getroffen werden können. So auch die Änderung des Namens und die Verlegung des Sitzes.

 

Wir bieten Ihnen die Anmeldung des geänderten Sitzes und Namens zum Handelsregister hier

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