Gründung Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz ist eine einfache Darstellung der Vermögensverhältnisse Ihrer neugegründeten Gesellschaft und die Grundlage für eine geordnete Buchführung. Fehler in der Bilanz können sogar strafrechtliche Folgen haben.

Mit Smartlaw erstellen Sie eine individuelle und rechtssichere Eröffnungsbilanz für Ihr Unternehmen.

Was bietet Ihnen diese Eröffnungsbilanz?

  • Geeignet für eine Bargründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt)
  • Einfache Dokumentation der gezahlten Einlagen zur Einreichung bei Ihrem zuständigen Finanzamt
  • Gilt auch für die Erbringung einer Teileinlage bei der GmbH
  • Individuelle Anpassung auf die Vermögensverhältnisse Ihrer Gesellschaft
  • DSGVO-konform

Weitere Informationen

Eröffnungsbilanz mit Smartlaw - so funktioniert’s

Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt nachempfunden ist. Am Ende des Dialoges erhalten Sie ein Dokument, das angepasst an die individuellen Bedürfnisse Ihrer Gründung dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht.

Alle Inhalte und Formulierungen der Eröffnungsbilanz wurden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete, falsch formulierte Dokumente oder fehlerhaft ausgefüllte Mustervorlagen gehören somit der Vergangenheit an.

Und wenn es Änderungen in der Rechtsprechung gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie als Abo-Kunden die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihre Verträge betroffen sein sollten.

Die Eröffnungsbilanz sowie alle anderen Rechtsdokumente, die mit Ihrem neuen Unternehmen in Zusammenhang stehen, können Sie bequem speichern und verwalten.

Video: So funktioniert Smartlaw

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Erstellen Sie jetzt eine Eröffnungsbilanz

Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.

Zeit ist Geld – vor allem für Unternehmer. Mit Smartlaw haben Sie die rechtssichere Lösung für Ihr Problem immer sofort zur Hand. Weil Sie das Risiko von juristischen Auseinandersetzungen deutlich reduzieren, können Sie sich mehr auf Ihr Business konzentrieren.

Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

Warum wird eine Eröffnungsbilanz benötigt?

Kapitalgesellschaften, wie etwa die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die UG (haftungsbeschränkt), sind bilanzierungspflichtig. Dies bedeutet, dass Sie als Gründer einer Kapitalgesellschaft nach dem Handelsgesetzbuch verpflichtet sind, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

Eine Eröffnungsbilanz dokumentiert alle eingebrachten Einlagen der Gesellschafter. Sie gibt zudem einen Überblick über die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft. Es handelt sich bei der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz nicht nur um eine handelsrechtliche Pflicht. Pflichtverletzungen im Hinblick auf die Aufstellung der Eröffnungsbilanz können im Krisenfall auch strafrechtliche Konsequenzen herbeiführen. Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz ist damit nicht nur eine lästige Formalität, die durch das Finanzamt auferlegt wird. Sie ist die Grundlage für eine geordnete Buchführung. Alle weiteren Jahresabschlüsse knüpfen an die Eröffnungsbilanz an.

Erlauben Sie sich an dieser Stelle keine Fehler und benutzen Sie unsere rechtssichere und an Ihre Bedürfnisse individuell angepasste Eröffnungsbilanz.

Wer erstellt die Eröffnungsbilanz?

Verantwortlich für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz einer GmbH bzw. einer Unternehmergesellschaft ist die Geschäftsführung. Die Eröffnungsbilanz wird von den Geschäftsführern persönlich unter Angabe des Datums unterzeichnet. Bitte beachten Sie, dass die Unterschriften der Geschäftsführer alle dasselbe Datum haben.

Aktiva und Passiva

Die Eröffnungsbilanz ist in der Kontoform dargestellt. Die Bilanz wird in eine „Aktivseite“ und eine „Passivseite“ unterteilt. Die Aktivseite gibt Auskunft über das vorhandene Vermögen bzw. führt auf, wofür das Vermögen verwendet wurde. Die Passivseite gibt Auskunft über die Herkunft des Vermögens. Insofern ergibt sich aus der Passivseite, inwieweit das Unternehmen durch Fremdkapital finanziert wird und wie viele Verbindlichkeiten bestehen.

Wann ist der Stichtag für die Eröffnungsbilanz?

Die Eröffnungsbilanz wird nicht erst mit der Entstehung der Gesellschaft fällig. Der Bundesfinanzhof hat die lang umstrittene Frage nach dem Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz entschieden. Die Eröffnungsbilanz ist mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der sog. Vor-GmbH fällig. Als eine solche wird die GmbH nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages bezeichnet, wobei eine Eintragung in das Handelsregister noch nicht erfolgt ist. Für den Zeitraum zwischen Eröffnungsbilanz und Stichtag des Geschäftsjahres ist eine Jahresabschlussbilanz für diesen verkürzten Zeitraum zu erstellen.

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