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Scheidung: Kein Versorgungsausgleich bei strafbarem Angriff auf Ex-Partner

Familie & Vorsorge 31. Dezember 2016
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Scheidung: Kein Versorgungsausgleich bei strafbarem Angriff auf Ex-Partner

© Antonioguillem / fotolia.com

Kommt es zur Scheidung, werden in der Regel die jeweiligen Rentenansprüche ausgeglichen. Der Anspruch darauf entfällt aber wegen "grober Unbilligkeit", wenn sich der den Ausgleich fordernde Ehepartner Straftaten gegen den Ex-Partner begeht.

Ein 56 Jahre alter Ehemann und seine 64-jährige Ehefrau trennten sich nach fast 20-jähriger Ehe. Der Mann war heroinabhängig. Nach der Trennung brach er in das Haus der Ehefrau ein, sprühte dort Beleidigungen an die Wand und setzte anschließend das Haus in Brand. Gesamtschaden ca. 37.000 Euro. Damit nicht genug: Kurze Zeit später würgte er seine Frau bei einem Zusammentreffen lebensgefährlich. Die von Nachbarn herbeigerufene Polizei konnte Schlimmeres verhindern. Der rabiate Ehemann wurde daraufhin zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt und in einer Entziehungsanstalt untergebracht.

Als es zur Scheidung kam, beantragte er trotz allem einen Versorgungsausgleich. Das Oberlandesgericht Oldenburg machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz würden Rentenansprüche dann nicht geteilt, wenn dies so wie hier für den anderen Ehepartner "grob unbillig" wäre.

Der Ehemann habe ein besonders krasses Fehlverhalten gegenüber seiner Frau gezeigt. Für die Familienrichter spielte es deshalb keine Rolle, dass sich der Mann später bei seiner Ex-Frau entschuldigt hatte. Selbst die lange Ehedauer rechtfertige es bei einem derart krassen Fehlverhalten nicht, ihn an der Altersversorgung des geschädigten Ehepartners teilhaben zu lassen.

(OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.11.2016, Az.3 UF 146/16)

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