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Strom & Gas: Vom Vertragsschluss bis zum Anbieterwechsel

Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe 14. April 2016
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© @nt / fotolia.com

Als Verbraucher haben Sie am Energiemarkt die Wahl aus einer Vielzahl von Anbietern und Tarifen. Sie können einen Strom- oder Gasliefervertrag auch mit anderen Unternehmen als dem örtlichen Stadtwerk oder einem Verbundunternehmen schließen.

Hier informieren wir Sie darüber, auf was Sie einerseits beim Abschluss eines Energieversorgungsvertrages, andererseits beim Anbieterwechsel achten sollten. In der Regel brauchen Sie sich als Verbraucher nur um einen Strom- bzw. Gasliefervertrag mit einem Energielieferanten zu kümmern. Voraussetzung dafür ist ein eigener Zähler, der einer Anschlussstelle zugeordnet ist.

Zudem ist es wichtig, zu wissen, in welche Kundengruppe man als Vertragspartner fällt: den Haushaltskunden in der Grundversorgung oder außerhalb der Grundversorgung (sogenannte »Sonderkunden«). Die Abgrenzung erfolgt im Einzelfall durch Vertragsauslegung und orientiert sich beispielsweise an der Bezeichnung »Sondertarif« als Indiz für Ihre Eigenschaft als Sonderkunde.

Die Unterscheidung ist rechtlich von großer Bedeutung, denn es bestehen wichtige Unterschiede. So haben Sie beispielsweise auf die Grundversorgung einen gesetzlichen Anspruch, auf den Abschluss eines Sondervertrages nicht. Oder: Für Vertrags- und Preisänderungen in der Grundversorgung gibt es eine gesetzliche Grundlage; bei Sonderkunden muss der Versorger hierfür eine wirksame Änderungsklausel in den AGB schaffen.

Strom- oder Gasliefervertrag beenden

Wollen Sie einen Strom- oder Gasliefervertrag beenden, gibt es zwei Möglichkeiten: Für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, haben Sie als Verbraucher ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Das gilt seit dem 14.6.2014 auch für im Wege des Fernabsatzes geschlossene Strom- und Gaslieferverträge (z.B. bei einem telefonischen Vertragsschluss). Daneben können Sie den Vertrag auch kündigen. Ein Grundversorgungsverhältnis können Sie jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigenEin Sondervertrag kann auch mit einer Grundlaufzeit bis zu zwei Jahren abgeschlossen werden und Sie müssen eventuell längere vertragliche Kündigungsfristen beachten.

Den Anbieter wechseln

Als Strom- oder Gaskunde können Siegrundsätzlich den Lieferanten kostenlos wechseln. Die Gründe dafür können vielfältig sein, beispielsweise ziehen Sie um oder sind mit einerangekündigten Preisänderung nicht einverstanden. Praktisch funktioniert der Wechsel wie folgt: Sie schließen mit dem neuen Anbieter einen Liefervertrag und erteilen ihm eine Vollmacht zur Kündigung Ihres laufenden Vertrages. Der neue Anbieter leitet dann alles für Sie in die Wege. Nur wenn Sie anlässlich einer Preiserhöhung wechseln möchten, müssen Sie eventuell eine kurze Kündigungsfrist einhalten und sollten dann den laufenden Vertrag selbst kündigen.

Der neue Lieferant muss Ihnen unverzüglich bestätigen, ob und zu welchem Termin er eine Belieferung aufnehmen kann. Dies sollte spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erteilung Ihres Lieferauftrages geschehen. Die Umstellung auf den neuen Vertrag erfolgt in der Regel zum Beginn eines Monats. Sonderkunden können zu jedem beliebigen Kalendertag wechseln.

Einen neuen Anbieter finden

Wenn Sie einen neuen Anbieter suchen, sollten Sie sich über die aktuelle Marktlage informieren und Anbieter wie Preise vergleichen. Informationen dazu gibt es beispielsweise beim Bund der Energieverbraucher oder bei den Verbraucherzentralen. Den Preisvergleich sollten Sie immer auf den Gesamtpreis für Ihren jeweiligen Jahresverbrauch stützen. Wie viel Sie in der letzten Abrechnungsperiode verbraucht haben, entnehmen Sie Ihrer Energierechnung.

Setzen Sie zum Tarifvergleich Online-Tarifrechner ein, sollten Sie zumindest die Ergebnisse von zwei Tarifrechnern vergleichen und überprüfen, ob die angegebenen Preise aktuell sind. Beachten Sie dabei, dass in besonderen Tarifkriterien mitunter juristische Fallstricke liegen, die auf den Preis Einfluss haben (z.B. soll ein Bonus nur teilweise zurückgezahlt werden, wenn Sie nicht ein Jahr beliefert werden). Prüfen Sie deshalb zunächst die Einstellung des Tarifrechners und aktivieren Sie gezielt nur die Kriterien, die Sie wirklich berücksichtigen wollen.