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Kündigung des Strom- und Gasanbieters

Ob bei Umzug, Preiserhöhung oder Anbieterwechsel - wenn Sie Ihrem Energieanbieter wirksam kündigen wollen, dann nutzen Sie dieses Kündigungsschreiben. In nur wenigen Schritten erstellt ist es sofort einsetzbar. Nur noch unterschreiben & fertig!

Was beinhaltet diese Kündigung?

  • Sie erhalten ein fertiges Anschreiben an Ihren Gas- oder Stromanbieter für eine wirksame Kündigung
  • Wählen Sie bei der Erstellung aus verschiedenen anerkannten Kündigungsgründen, z. B. Umzug oder Preiserhöhung
  • Wählen Sie zwischen fristgerechter, fristloser Kündigung oder Sonderkündigung
  • Sie erhalten ausführliche Praxistipps zur Wahl der richtigen Optionen
  • Widerrufen Sie die erteilte Einzugsermächtigung (optional)
  • Ihr Brief ist ohne langes Formulieren in wenigen Minuten versandbereit
  • Sie erhalten ein fertiges Anschreiben in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
  • Nur noch unterschreiben & absenden!

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    Sie beantworten nur einige Fragen, die Kündigung wird erstellt und ist sofort einsetzbar
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    Profitieren Sie von nützlichen Praxistipps unserer Rechtsexperten und Top-Anwälte
  • Unterschreiben & fertig!
    Sie erhalten ein ausformuliertes Kündigungsschreiben in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

Erstellen Sie jetzt eine Kündigung Ihres Gas- oder Stromanbieters

Antworten, wenn man sie braucht

Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich,  mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.

Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.

 

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Was Sie bei der Kündigung des Strom- oder Gasanbieters beachten sollten

Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?

Im Verlauf des Frage-Antwort-Dialogs zur Erstellung der Kündigung werden Sie nach der Vertragsnummer, Ihrer Zählernummer sowie der Anschrift Ihres Energieanbieters gefragt.

Vermeiden Sie eine automatische Vertragsverlängerung durch eine rechtzeitige Kündigung Ihres Gas- oder Stromliefervertrages!

Was bedeutet Sonderkündigung?

Bei der Sonderkündigung, häufig auch als fristlose Kündigung bezeichnet, bieten wir Ihnen zahlreiche anerkannte Kündigungsgründe, wie z. B. Preiserhöhung, Umzüge oder Tod des Vertragspartners, zur Auswahl an. Das Anschreiben verweist auf Wunsch auf von Ihnen beigefügte Anlagen, etwa eine Meldebescheinigung.

Einfach die fertige Kündigung ausdrucken, unterzeichnen und per Einschreiben versenden. Für Beweisfragen im Falle eines Rechtsstreits empfiehlt es sich, die Quittung des Einschreibens gut aufzubewahren.

Ordentliche oder außerordentliche Kündigung?

Gas- oder Stromlieferungsverträge können Sie mit einer ordentlichen Kündigung (fristgerecht) oder mit einer Sonderkündigung (fristlos) beenden. Den Vertrag mit Ihrem lokalen Grundversorger können Sie jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Sollten Sie bereits einen Vertrag mit einem alternativen Anbieter abgeschlossen haben, dann gelten die Kündigungsfristen des Vertrages.

Viele Energielieferverträge mit alternativen Strom- oder Gasanbietern werden mit einer vereinbarten Festlaufzeit abgeschlossen. Innerhalb dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung jederzeit möglich, jedoch bewirkt diese nur, dass sich der Vertrag nach der Festlaufzeit nicht verlängert. Wird ein Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, ist eine automatische Verlängerung regelmäßig in den AGB vereinbart. Die jeweiligen Kündigungsfristen sind dem Vertrag zu entnehmen.

Eine ordentliche Kündigung erscheint stets sinnvoll. So haben Sie die Möglichkeit, nach günstigeren Tarifen zu schauen oder können mit Ihrem alten Anbieter neue Preise verhandeln. Eine ordentliche beziehungsweise fristgerechte Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Liegen jedoch Gründe vor, die das Festhalten am Vertrag unmöglich machen, können diese Gründe eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Beispielhaft ist hier die Erhöhung des Gas- oder Strompreises zu nennen. In diesem Fall wird der Vertrag vor Ablauf der Festlaufzeit beendet. Wann ein solcher Grund vorliegt, lässt sich nicht pauschal sagen. In unserem intelligenten Frage-Antwort-Dialog werden Ihnen aber von der Rechtsprechung anerkannte Kündigungsgründe für den jeweiligen Vertragstyp zur Auswahl angeboten. Da es stets auf den Einzelfall ankommt und sich manche Anbieter kulanter zeigen als andere, empfiehlt es sich, bei einer außerordentlichen Kündigung den Vertrag zusätzlich auch noch hilfsweise ordentlich zu kündigen. In unserem Anschreiben ist das auch so vorgesehen.

Erstellen Sie jetzt eine Kündigung Ihres Strom- oder Gasanbieters