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Wenn das Auto in der Garage Feuer fängt

Auto & Verkehr 12. Juli 2019
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ArtushFoto / stock.adobe.com

Auch ein in der Garage geparkter Pkw wird als Beförderungsmittel genutzt. Denn »Parken« ist ein integraler Bestandteil der Fahrzeugnutzung. Greift der Fahrzeugbrand auf das Haus über, hat daher die Kfz-Versicherung den Schaden zu tragen.

Ein Pkw, der seit 24 Stunden unbenutzt in der Garage eines Privathauses stand, fing aufgrund eines defekten Schaltkreises Feuer. Durch den Fahrzeugbrand entstanden Schäden am Haus in Höhe von rund € 45.000,-, die zunächst von der Versicherung des Hauses beglichen wurden. Diese verlangt nun den Schaden von der Kfz-Versicherung des Pkw zurück, da der Schaden bei der »Verwendung des Fahrzeugs« entstanden sei. Für solche Schäden habe nach der entsprechenden EU-Richtlinie aber die Kfz-Haftpflichtversicherung aufzukommen.

Nach unterschiedlichen Auffassungen der Instanzgerichte und darauffolgender Vorlage der Frage, was alles unter die »Verwendung eines Fahrzeugs« im Sinne der EU-Richtlinie alle, entschied der Europäische Gerichtshof, auch ein in der Garage länger abgestellter Pkw wird »als Fahrzeug verwendet«.

Ziel der EU-Gesetzgebung ist der Schutz der Opfer von Unfällen, die durch Fahrzeuge verursacht werden. Daher umfasst die »Verwendung eines Fahrzeugs« im Sinne der EU-Richtlinie jeglichen Gebrauch, der seiner gewöhnlichen Funktion entspricht. Das Parken eines Fahrzeugs und die Standzeit zwischen zwei Fahrten gehört als wesentlicher Bestandteil zu seiner Funktion als Beförderungsmittel.

So ist der Schaden bei der Fahrzeugverwendung entstanden – einem durch die Kraftfahrzeugversicherung gedeckten Ereignis.

EuGH, Urteil vom 20.06.2019, C-100/18