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Verkehrsunfall: Wieviel Schmerzensgeld gibt es?

Auto & Verkehr 15. März 2021
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Kzenon / stock.adobe.com

Die Höhe des Schmerzensgelds richtet sich nach der körperlichen und seelischen Beeinträchtigung. Was andere Personen bei ähnlichen Verletzungen bekommen haben, ist nicht ausschlaggebend.

Ein Mann hatte nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld in Höhe von € 7.000, - zugesprochen bekommen. Er verlangte jedoch einen höheren Betrag und verwies auf andere Urteile.

Das Oberlandesgericht München entschied, die Höhe des Schmerzensgelds, das das Landgericht München ihm zugesprochen hatte, ist angemessen.

Nach Ansicht der Richter hängt die Höhe des Schmerzensgeldes entscheidend davon ab, wie sehr der Geschädigte durch den Unfall körperlich und seelisch beeinträchtigt wurde. Dem Geschädigten steht eine »billige Entschädigung in Geld« zu. Dabei gibt es keine festgelegten Beträge für bestimmte Verletzungen. Denn immaterielle Schäden sind in Geld ohnehin nicht messbar.

Zwar sollen bei vergleichbaren Verletzungen auch annähernd gleiche Beträge gezahlt werden. Hierbei genügt es aber, dass sich das Gericht im Rahmen der sonstigen Rechtsprechung bewegt. Nur weil andere Personen mit ähnlichen Verletzungen ein höheres Schmerzensgeld bekommen haben, steht einem noch kein höheres Schmerzensgeld zu. Denn neben der Art der Verletzung sind hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgelds noch viele andere Faktoren zu berücksichtigen:

  • Auf Seiten des Geschädigten vor allem: Geschlecht, Alter, Beruf, Vorschädigungen, Empfindlichkeit, Einkommen und seine Vermögensverhältnisse.    
  • Auf Seiten des Schädigers insbesondere: Verschuldung, Vermögensverhältnisse, Versicherung und Einkommen.      

OLG München, Urteil vom 29.7.2020, 10 U 2287/20