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Verkehrsunfall – Wann sollte man die Polizei rufen?

Auto & Verkehr 10. März 2016
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© benjaminnolte / fotolia.com

Leider geschehen auf den Straßen immer wieder viele Unfälle – rund 2 Millionen im Jahr allein auf Deutschlands Straßen. Sind Sie für einen solchen Fall vorbereitet und wissen Sie was zu tun ist?

Muss man bei einem Autounfall eigentlich immer die Polizei rufen?

Nein, nicht in jedem Fall müssen Sie bei einem Unfall die Polizei verständigen. Bei kleineren Sachschäden ist es üblich, dass die Polizei gar nicht erst gerufen wird. Denn je nach Uhrzeit und Auslastung der Polizei muss man sich manchmal auf lange Wartezeiten einstellen. Hier finden Sie eine Liste der Situationen, in denen Sie auf die Polizei nicht verzichten dürfen.

In folgenden Fällen sollten Sie immer die Polizei hinzuziehen:

  • Bei Verletzten oder Toten: Hier sollten Sie sich zunächst darum kümmern, dass die Verletzten versorgt werden
  • Wenn bei Ihrem Verkehrsunfall ein hoher Sachschaden (ab ca. 2.000 EUR) entstanden ist bzw. Sie die Höhe des Schadens schwer einschätzen können
  • Wenn unter den Unfallbeteiligten keine Einigkeit über die Schuldfrage besteht
  • Bei Fahrerflucht: Wenn einer der am Unfall Beteiligten den Unfallort verlässt
  • Wenn Ihr Unfallgegner im Ausland gemeldet ist und/oder sein Fahrzeug im Ausland gemeldet ist
  • Wenn Ihr Unfallgegner hat keine gültigen Papiere bei sich trägt oder keine Angaben zu seinen Daten machen kann
  • Wenn der Unfall hat sich auf einer Autobahn ereignet hat
  • Wenn bei Ihrem Unfallgegner der Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum besteht
  • Wenn der Verdacht eines vorgetäuschten Unfalls besteht
  • Wenn Sie ein Mietfahrzeug fahren: Meist wird das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mietwagenunternehmen verlangt. Bei Missachtung der Vorschrift können Sie sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig machen.
  • Wenn Sie einen Unfall mit einem parkenden Fahrzeug haben, sind Sie verpflichtet, zunächst eine Weile auf den Besitzer zu warten, um den Unfall abzuwickeln. Treffen Sie niemanden an, müssen Sie Ihren Unfall bei der nächsten Polizeistellen melden

Wenn Sie die Polizei nicht verständigen…

 …sollten Sie in jedem Fall immer ein detailliertes Unfallprotokoll mit der Schilderung des Unfallherganges und den vollständigen Angaben zu allen Parteien anfertigen. Dies gilt auch, wenn eine Partei die Schuld anerkennt. Um gegen spätere Meinungsänderungen gerüstet zu sein, sollten Sie auf das Protokoll nicht verzichten.

Ein druckfertiges und vollständiges Unfallprotokoll für Ihre Haftpflichtversicherung können Sie mit Smartlaw ganz einfach erstellen.

Auch bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein Blanko-Unfallprotokoll zu erstellen, dass Sie sich für den Notfall in Ihr Fahrzeug legen können.