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In einer Stunde elf Mal geblitzt

Auto & Verkehr 21. April 2020
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rcfotostock / stock.adobe.com

Nach der dritten Überschreitung des Tempolimits ist davon auszugehen, dass der Fahrer vorsätzlich zu schnell fährt.

Ein 24-Jähriger raste kurz nach Mitternacht durch die Innenstadt Münchens. Mal war er 34 km/h zu schnell, mal 46 km/h, mal fuhr er mit 102 km/h statt der erlaubten 50 km/h, dann war er sogar um 64 km/h zu schnell. Bei seiner rasanten Fahrt erwischte er nahezu jeden Blitzer auf dem Mittleren Ring.

Das Amtsgericht München entschied, der junge Mann hat eine Geldbuße von € 1.504,- zu zahlen. Hinzu kommt ein 3-monatiges Fahrverbot.

Zu seinen Gunsten ging die Richterin davon aus, dass die ersten beiden Tempoüberschreitungen fahrlässig geschahen, d.h. der Fahrer gleichsam »aus Versehen« zu schnell fuhr.

Allerdings war spätestens mit dem dritten Geschwindigkeitsverstoß vom Vorsatz des 24-Jährigen auszugehen. Nachdem er bereits zwei Mal geblitzt worden war, verlangsamte er seine Fahrt immer noch nicht. Er hielt sich ganz bewusst während der ca. einstündigen Fahrt an keinerlei Geschwindigkeitsbeschränkungen. Damit ist davon auszugehen, dass ihm die folgenden Geschwindigkeitsübertretungen durchaus bewusst waren und er sie damit »billigend in Kauf nahm«.

Alle Geldbußen für die einzelnen Verstöße zusammengerechnet, hätten im Regelfall eine Summe von € 3.760,- ergeben. Diese Summe hat das Gericht angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse des jungen Mannes, der sich noch in der Ausbildung befindet, um 40 % auf € 1.504,- reduziert.

AG München, Urteil vom 1.3.2019, 953 OWi 435 Js 216208/18