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Dieselskandal: Software-Update verpflichtend

Auto & Verkehr 29. November 2018
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bluedesign / stock.adobe.com

Der Halter eines Fahrzeuges mit einem Dieselmotor der Euro Norm 5 muss ein Software-Update durchführen lassen. Er darf es auch nicht verweigern, um Beweise zu sichern.

Die zuständige kommunale Behörde verlangt als Mängelbeseitigung die Durchführung eines Software-Updates. Andernfalls entspräche das Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschaltvorrichtung nicht der erteilten Typengenehmigung. Der Halter des Fahrzeugs verweigerte das Update, da das Fahrzeug in dem Zustand bleiben müsse, in dem es gerade sei. Nur so stünde es als Beweismittel in einem eventuellen Schadensersatzprozess gegen den Hersteller zur Verfügung. Die Gefahr, die von einem einzelnen Fahrzeug ausgehe, sei ohnehin nicht konkret messbar.

Das Verwaltungsgericht Köln entschied in einem Eilverfahren, das Fahrzeug entspricht mit der vorhandenen Abschalteinrichtung nicht der Typengenehmigung, weshalb es sich nicht in einem vorschriftsgemäßen Zustand befindet. Also darf die Stadt die Beseitigung dieses Mangels von dem Halter des Fahrzeugs verlangen. Zur Beweissicherung in einem späteren Gerichtsverfahren kann ein selbständiges Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden.

Außerdem gebietet es der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, jede vorschriftswidrige Emissionsquelle von Umweltgiften zu beseitigen.

VG Köln, Beschluss vom 29.5.2018, L 854/18