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Weniger Praktika dank Mindestlohn – Stimmt das wirklich?

Arbeitnehmer & Auszubildende 21. Januar 2015
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© astrosystem / fotolia.com

Mit der Einführung des Mindestlohns Anfang Januar wurde befürchtet, dass dieser es für viele Unternehmen unmöglich machen würde, weiterhin Praktika anzubieten.

Damit würde eine wichtige Möglichkeit für Studenten zu Praxiserfahrungen zu kommen wegfallen und Deutschland um einen Ausbildungsaspekt ärmer. Wir haben bei Camille Buscot, Leiterin des Praktikumsbüro Sprungbrett der Humboldt Universität Berlin, nachgefragt.

Was ist dran an dieser Behauptung? Ist ein Rückgang des Praktikumsangebots spürbar? Sind Anbieter für Praktika zurückhaltender? Werden eventuell Praktikumsangebote offline genommen?

Durch die Regelung, dass PflichtpraktikantInnen nicht unter das Mindestlohngesetz fallen, denke ich nicht, dass es für Unternehmen unmöglich ist, weiterhin PraktikantInnen zu beschäftigen.
In der Tat sind viele Praktikumsgeber jedoch vorsichtiger geworden. Die meisten wollen aus Unsicherheit nur noch Studierende als PraktikantInnen nehmen, die ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, selbst wenn sie nur ein Praktikum unter 3 Monaten machen wollen. Abgesehen von wenigen Ausnahmen, ist kein starker Rückgang im Angebot zu spüren.

Theoretisch sind ja die „echten“ Praktika – 3 Monate Orientierung vor dem Studium oder Pflichtpraktika während des Studiums – nicht vom Mindestlohn betroffen. Sind diese Angebote aus Unsicherheit der Praktikumsgeber auch von Streichungen betroffen?

Bis jetzt haben wir von nur wenigen Institutionen gehört, die gar keine Praktika mehr anbieten. Einige haben ihre Praktikumsangebote erst einmal auf Eis gelegt um dann zu schauen, wie es weiter geht.

Wenden sich Anbieter von Praktikumsplätzen mit konkreten Fragen an Sie? Gibt es bei den Anbietern von Praktika eine Unsicherheit, wie man jetzt „echte“ Praktikanten von „falschen“ (Mindestlohn-pflichtigen) unterscheidet?

Mit wirklich konkreten Anfragen haben sich bisher nur wenige Institutionen an uns gewandt. Man merkt jedoch, dass viele verunsichert sind und nicht genau wissen, wann es sich bei den Studierenden um PflichtpraktikantInnen handelt und wann nicht. Dementsprechend ist es wichtig, dass die Studierenden selbst wissen, ob sie ein Pflichtpraktikum machen und dass die Universitäten entsprechende Nachweise zur Verfügung stellen.

Fragen Studenten im Sprungbrett nach, was sich für sie ändert? Oder geht das an den Studenten eher vorbei?

Mein Eindruck ist, dass die Studierenden sich noch nicht aktiv mit der neuen Situation beschäftigen. Abgesehen von vereinzelten Nachfragen, haben sich nur wenige mit Fragen an uns gewandt. Ich denke aber, dass die Nachfragen mit der Zeit mehr werden. Wir versuchen jedoch, unsere Studierende so gut wie möglich auf die neue Situation hinzuweisen und zu erklären, was sich für sie ändert.

Welche Auswirkungen hat das konkret auf die Studenten, die sich für Praktika bewerben? Wird es jetzt schwieriger Praktikumsplätze während des Studiums zu finden?

Das ist schwierig einzuschätzen. Generell wird es auf jeden Fall schwieriger für diejenigen Studierenden ein Praktikum zu finden, in deren Studienordnung kein Pflichtpraktikum vorgesehen ist. Ob es im Endeffekt dann wirklich weniger Praktikumsplätze allgemein geben wird, kann man bisher nicht einschätzen. Ich nehme jedoch an, dass nach den anfänglichen Unsicherheiten die Institutionen und Universitäten sich auf die neue Situation einstellen werden. Zudem hoffe ich, dass die Universitäten, wenn sie noch keine Pflichtpraktika haben, diese einführen bzw. beim Schaffen neuer Studienordnungen darauf achten, dass darin ein Pflichtpraktikum verankert ist.

Gibt es von Ihnen Empfehlungen an Studenten, was sie beachten sollen, wenn sie ihr Studium beginnen und ein Praktikum einplanen?

Auf jeden Fall sollten sie sich vor Studienbeginn informieren, ob in ihrem Studium ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist. Wenn das der Fall ist, sollte es keine Probleme geben. Sollte jedoch kein Pflichtpraktikum vorgesehen sein, bietet es sich an, vor Studienbeginn ein Orientierungspraktikum zu absolvieren. Sollten Sie bereits im Studium sein, ist es bei der Suche wichtig darauf zu achten, ob von den Institutionen nur PflichtpraktikantInnen genommen werden oder ob bei einer Praktikumslänge bis zu drei Monaten auch Nicht-PflichtpraktikantInnen genommen werden. Aufpassen sollte man jedoch mit Praktika zwischen Bachelor-Abschluss und Master-Beginn bzw. nach Master-Abschluss. In diesem Fall wird es noch schwieriger einen Praktikumsplatz zu bekommen.

Camille Buscot studiert im Master Kulturwissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und leitet das Praktikumsbüro Sprungbrett als Studentische Hilfskraft. Sie unterstützt die Studierenden der Sprach- und Literaturwissenschaften der Philosophischen Fakultät II bei der Suche nach einem Praktikum und berät zu den Bewerbungsmodalitäten.