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Ablösevereinbarung

  • Diese Ablösevereinbarung ist als Kaufvertrag zwischen Vor- und Nachmieter geeignet, die als Privatpersonen handeln
  • Protokollieren Sie das verkaufte Mobiliar, Einbauten und andere Gegenstände
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1.Starten Sie den Vertragsdialog & beantworten Sie die Fragen

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2.Erstellen Sie Ihren individuellen Vertrag zum Herunterladen und Unterschreiben

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3.Erhalten Sie eine Nachricht, wenn das Dokument von einer Änderung betroffen ist

Zur Gestaltung der maßgeschneiderten
Ablösevereinbarung bieten wir Ihnen folgende Optionen:

  • Verschiedene Gegenstände können ganz einfach inkl. Zustandsbeschreibung aufgenommen werden
  • Sie haben die Möglichkeit, die Haftung für Mängel an den verkauften Gegenständen auszuschließen
  • Auf Wunsch kann der Verkauf der Gegenstände abhängig von der Unterschrift des Mietvertrages gemacht werden
  • Frei wählbarer Termin zur Übergabe der verkauften Gegenstände
  • Geben Sie Zahlungsart und -termin an
Erhältlich als:

Smartlaw Ablösevereinbarung Beispiel

Aktualisiert am 07.09.2016

Erhältlich in den Tarifen:

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Business & Unternehmen
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Gründer & Junge Unternehmen
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Vermieten & Immobilien
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Familie & Privates

Im Einzelkauf € 19,– inkl. MwSt.

Erstellen Sie jetzt eine individuelle Abösevereinbarung

Wozu dient eine Ablösevereinbarung?

Bei Wohnungsbesichtigungen ist oftmals der Vormieter noch nicht ausgezogen, weswegen die Wohnung häufig noch mit seinen Möbeln eingerichtet ist. Jeder Ausbau, Umzug und Einbau ist mit Arbeit und Geld verbunden. Aus diesem Grund kann es sowohl für den Vormieter als auch für den Nachmieter sinnvoll sein, einzelne Gegenstände oder die gesamten Einbauten zu übernehmen.

Die Parteien benötigen dafür eine Ablösevereinbarung, die häufig fälschlicherweise auch als Abstandszahlung bezeichnet wird. In unserer Vereinbarung können Sie die verkauften Gegenstände, den Übergabetermin, ein Abnahmeprotokoll und vieles mehr regeln – alles unter der Bedingung, dass der Mietvertrag zwischen Nachmieter und Vermieter zustande kommt.

Was ist eine Ablösevereinbarung?

Bei einer Ablösevereinbarung handelt es sich um einen Kaufvertrag zwischen dem Vor- und dem Nachmieter. Verkaufsgegenstände sind die Einrichtung oder Teile der Einrichtung aus der Mietsache.

Was ist der Unterschied zwischen Ablöse und Abstandszahlung?

In der Praxis wird die Ablösevereinbarung häufig mit der Abstandszahlung verwechselt bzw. fälschlicherweise als solche bezeichnet. Bei einem “Abstand” wird dem Besitzer der Wohnung, dem aktuellen Mieter oder Eigentümer, Geld für die Überlassung der Wohnung bezahlt. Solche Vereinbarungen sind regelmäßig unwirksam und werden von uns nicht angeboten. Die rechtmäßige Vereinbarung, die wir Ihnen anbieten, ist die Ablösevereinbarung.

Einbauten benötigen die Einwilligung des Vermieters

Grundsätzlich bedarf es bei baulichen Veränderungen oder Festeinbauten der Zustimmung des Eigentümers oder des Vermieters. Abweichendes kann im Mietvertrag geregelt sein. Dem Vermieter steht unter Umständen ein Vorkaufsrecht an der Sache zu, wenn der Mieter die Mieträume wieder verlässt oder die Festeinbauten ausbauen möchte. Ohne Zustimmung kann der Vermieter bei festeingebauten Sachen durch die Verbindung der Mietsache auch Eigentum an den Einbauten erlangt haben. Die Ablösevereinbarung mit dem Mieter ist also in allen Fällen sinnvoll und zu empfehlen.

Wozu dient der Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen?

Grundsätzlich muss der Verkäufer dem Käufer die Mängelfreiheit der Kaufsache gewährleisten. Wenn dann dennoch Mängel an den Einbauten vorliegen, können daraus Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz begründet werden. Ausnahmen zu dieser gesetzlichen Regelung gibt es bei Kaufverträgen zwischen Privatpersonen.

Privatpersonen können Gewährleistungsansprüche weitestgehend ausschließen, wenn Sie die Beschaffenheit der Sache und eventuelle Mängel auflisten. Bitte beachten Sie auch die weiteren wichtigen Hinweise, die wir Ihnen im Verlauf des Dialogprozesses zu dieser Ablösevereinbarung zur Verfügung stellen.

Ablösevereinbarung in Abhängigkeit vom Mietvertrag

Sollte die Ablösevereinbarung schon unterzeichnet werden, bevor der Nachmieter einen Mietvertrag über die Mietsache hat, so steht die Ablösevereinbarung unter der aufschiebenden Bedingung, dass eben dieser Mietvertrag zustande kommt. Kommt der Mietvertrag nicht zustande, wird die Ablösevereinbarung nicht wirksam.

So verwenden Sie die Ablösevereinbarung

Besprechen Sie mit Ihrem Vertragspartner die Vertragsinhalte, im Anschluss lassen Sie sich die Ablösevereinbarung von Ihrem (zukünftigen) Vermieter genehmigen. In unserem intelligenten Frage-Antwort-Dialog können Sie die Vereinbarung Ihren individuellen Wünschen anpassen und bekommen ein unterschriftsfertiges Dokument zum Download. Lassen Sie den Vertrag in zweifacher Ausfertigung unterzeichnen und verwahren Sie ihn sicher.

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