Hartz IV-Empfänger muss Wohnungsrenovierung selbst durchführen
Das Jobcenter muss Hilfeempfängern nicht die Schönheitsreparaturen beim Auszug aus einer Mietwohnung zahlen. Diese Arbeiten sind auch einer Frau zumutbar – gegebenenfalls unter Mithilfe von Nachbarn oder Verwandten.
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