Gibt es einen Ausgleich für nicht verbrauchten Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Ein Arbeitnehmer, der auf eigenen Wunsch das Arbeitsverhältnis beendet, hat grundsätzlich Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen bezahlten Jahresurlaub ganz oder teilweise nicht nehmen konnte. Mehr lesen