Direkt zum Inhalt

Vorsorgevollmacht: Schon jetzt bestimmen, was im Alter geschehen soll

Familie & Vorsorge 26. September 2014
Image

© Barabas Attila / fotolia.com

Jung und dynamisch – Attribute, die jeder gern für sich in Anspruch nimmt. Doch irgendwann ist es vorbei mit der Beweglichkeit, im schlechtesten Fall auch mit der geistigen.

Daher sollte man nicht zu spät damit beginnen, Vorsorge für den Fall der Fälle zu treffen – am besten dann, wenn noch alles beweglich ist.

Wenn bestimmte Regelungen zur Vorsorge frühzeitig getroffen werden, kann man sich selbst und seinen nächsten Anverwandten im Alter eine Menge Unannehmlichkeiten und Ärger ersparen. Denn letztlich geht es bei diesen Regelungen darum, Dinge anzuordnen und Vereinbarungen zu treffen, zu denen man im Alter eventuell nicht mehr in der Lage ist. Dann nämlich bestimmen im Zweifelsfall Fremde darüber, wie es mit einem weitergehen soll. Der Betreuer wird letztlich über ein Vormundschaftsgericht vom Staat gestellt, wenn kein anderer Wille geäußert worden ist.

Vormundschaftsgericht entscheidet über Betreuung

Und man ist zudem auf dem Holzweg, wenn man glaubt, dass dieser vom Vormundschaftsgericht bestellte Betreuer immer ein naher Verwandter oder Freund ist. Hier ist das Vormundschaftsgericht sehr frei in seiner Entscheidung. Dieser Betreuer regelt dann, darüber muss man sich im Klaren sein, alle relevanten Angelegenheiten, auch solche, die rechtlichen Charakter haben. Dass dies nicht immer im Sinne des Betreuten geschehen mag, versteht sich von selbst.

Nicht auf Formulare verlassen

Zu diesen Vorsorgeregelungen zählen zum Beispiel eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder auch eine Betreuungsverfügung. Werden all diese Dinge frühzeitig angegangen, ist ein selbstbestimmtes Leben auch dann möglich, wenn man nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Allerdings reicht es in der Regel nicht aus, sich beim Verfassen von solchen Vorsorgeregelungen auf vorgefertigte Formulare zu verlassen, die dann nur noch ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Gerade beim Thema Patientenverfügung kann es wichtig sein, auch individuelle Motive dafür anzuführen, warum man später nicht an das Leben verlängernde Maschinen angeschlossen werden will.

Individuelle Verfügung ist gefragt

Auch für eine sogenannte Vorsorgevollmacht gibt es zwar vorgefertigte Formulare. Doch auch diese Vollmacht sollte einen individuellen Charakter haben, geht sie doch über das, was eine Patientenverfügung regelt, noch weit hinaus. So kann man mit einer Vorsorgevollmacht unter anderem bestimmen, wie die finanziellen Angelegenheiten geregelt werden sollen und natürlich, wer dies tun soll. Hier können auch mehrere Personen genannt werden. Angeraten ist es, bei der Patientenverfügung wie auch bei der Vorsorgevollmacht, sich anwaltschaftliche Unterstützung zu nehmen.

Die Gesellschaft altert zunehmend

Immer wichtiger wird diese Vorsorge auch unter demografischen Gesichtspunkten. In Deutschland sind mittlerweile bereits mehr als fünf Millionen Menschen betreuungsbedürftig, und da die Gesellschaft zunehmend altert: Tendenz steigend.