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Neue Düsseldorfer Tabelle: Mehr Kindesunterhalt ab Januar 2017

Familie & Vorsorge 12. November 2016
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Neue Düsseldorfer Tabelle: Mehr Kindesunterhalt ab Januar 2017

© kwarner / fotolia.com

Die Düsseldorfer Tabelle gibt Auskunft über die Höhe des Unterhalts, der nach einer Trennung für Kinder gezahlt werden muss, wenn diese nicht im eigenen Haushalt leben. Für das Jahr 2017 wurde eine Erhöhung des Kindergeldes angekündigt.

Eine Entscheidung über die Erhöhung des Kindergeldes ist für Mitte Dezember 2016 vorgesehen. Sobald das Kindergeld für 2017 endgültig feststeht, werden auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Veröffentlicht werden dann auch die aktualisierten „Zahlbetragstabellen“, die den Unterhalt nach Abzug des hälftigen bzw. bei volljährigen Kindern des vollen Kindergeldes ausweisen. Ebenso werden die Rechenbeispiele angepasst.

Die neue Grundtabelle für 2017 finden hier. Dort finden Sie auch die aktuelle Tabelle 2016 und die Tabellen der Vorjahre.

Wichtig: Der Unterhaltsbedarf des Kindes ergibt sich aus der Tabelle unter Berücksichtigung des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Dieser Betrag ist aber nicht identisch mit dem Zahlbetrag. Dieser ergibt sich nach Abzug der Hälfte des monatlichen Kindergelds. Der Selbstbehalt für einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beträgt zurzeit 1.080 Euro monatlich, für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten 880 Euro im Monat.

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle. Der dem Unterhaltschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht, nachdem dieser zum 1.Januar 2015 angehoben wurden.

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