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Interview: Was kann eine Patientenverfügung regeln?

Familie & Vorsorge 25. Mai 2016
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Wir haben mit der Fachanwältin und Notarin Daniela Wolf über das Thema Patientenverfügung und Vorsorge gesprochen. Erst 23% (so die Zahlen einer Umfrage der deutschen Schlaganfall-Hilfe) der Deutschen besitzen eine Patientenverfügung.

Das ist ziemlich wenig, wenn man bedenkt, dass es uns alle betreffen kann – als Betroffene wie als Angehörige – und es die Möglichkeit, für die Wahrung seiner Interessen auch im schlimmsten Fall, dass man selbst nicht mehr dafür eintreten kann, bereits seit Jahren gibt.

Interview mit Rechtsanwältin Daniela Wolf

Warum meinen Sie, dass es wichtig wäre, dass sich mehr Menschen damit auseinandersetzen?

RAin Daniela Wolf: Für alle Menschen ist es wichtig, sich über die eigenen Wünsche für den Fall einer lebensbedrohenden Erkrankung Klarheit zu verschaffen und diese in einer Patientenverfügung zu regeln. Andernfalls haben die nahen Verwandten in der Regel keine Kenntnis von den Wünschen und keine Möglichkeit, den Willen dieser Person umzusetzen.

Was kann eine Patientenverfügung regeln bzw. was kann sie erleichtern?

RAin Daniela Wolf: Eine Patientenverfügung regelt, welche Behandlungen und Maßnahmen eine Person für den Fall wünscht, in welchem er seine eigenen Wünsche nicht mehr äußern kann. Es geht insbesondere um Entscheidungen darüber, welche lebenserhaltenden Behandlungen gewünscht werden und ob schmerzlindernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen, auch wenn diese das Leben verkürzen können. Es ist sinnvoll diese mit einer Vorsorgevollmacht auch für vermögensrechtliche Angelegenheiten zu verbinden, damit auch in Bezug auf das Vermögen ein Bevollmächtigter bei Handlungsbedarf eingreifen kann.

Warum ist es so schwer, sich damit auseinanderzusetzen? Also nicht nur darüber nachzudenken, sondern tatsächlich eine Patientenverfügung auszufüllen?

RAin Daniela Wolf: Niemand hofft in eine solche Situation zu geraten. Am liebsten möchte jeder einschlafen und nicht mehr aufwachen. Der Gedanke daran, dass das Lebensende mit erheblichen Schmerzen verbunden ist oder gar lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden sollen, ist so beängstigend, dass er lieber verdrängt wird.

Viele Menschen wissen aber nicht, wo sie anfangen können, darüber zu reden. Was raten Sie Ihnen? Was kann eine Hilfe sein, beim Prozess des sich Informierens und Entscheidens.

RAin Daniela Wolf: Es besteht die Möglichkeit, die Problematik mit Notaren, Rechtsanwälten und/oder dem Hausarzt zu besprechen. Es gibt sowohl medizinische als auch juristische Aspekte, die beachtet werden müssen. Smartlaw zum Beispiel bietet mit den Frage-Antwort-Dialogen eine Möglichkeit, sich ohne die Hilfe Dritter aber doch mit den notwendigen Hinweisen, die individuellen Regelungen zusammenzustellen.

Reicht es aus, seine Patientenverfügung zu formulieren und dann in die Schublade zu packen? Oder muss ich damit zu einem Notar oder meinem Hausarzt?

RAin Daniela Wolf: Wichtig ist es, dass die Person, die die Wünsche des Patienten umsetzen soll, weiß, dass es eine entsprechende Verfügung gibt und wo sie zu finden ist. Im Falle einer notariellen Vollmacht kann diese in einem Register bei der Bundesnotarkammer eingetragen werden.

Daniela Wolf ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Rohs Wenner Hendriks Erley Ludwig Wolf. Ihre Arbeitsschwerpunkte der Fachanwältin liegen im Bereich Arbeits- und Familienrecht. Für Smartlaw erstellte sie unter anderem individuell anzupassende Rechtsdokumente wie VorsorgevollmachtPatientenverfügung und Betreuungsverfügung.