Altglascontainer unmittelbar neben Wohnhaus müssen weg
Altglassammelbehälter, die in einem Abstand von weniger als 6 m zu einem Wohnhaus aufgestellt werden, können dessen Bewohner einer unzumutbaren Lärmbelastung aussetzen und sind zu versetzen. Der empfohlene Mindestabstand beträgt 12 m.
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