Widerspruch gegen die Kündigung des Bausparvertrages
Am 21. Februar 2017 hat der BGH entschieden, dass Bausparkassen berechtigt sind, Bausparverträge zu kündigen, wenn diese seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif sind.
Das Kündigen von Bausparverträgen, die noch nicht oder weniger als 10 Jahre zuteilungsreif sind, müssen Sie jedoch nicht tatenlos hinnehmen. Um Ihre Ansprüche für die Zukunft abzusichern, empfiehlt es sich, ein Widerspruchsschreiben zu erstellen.
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Bausparvertrag gekündigt? Erstellen Sie jetzt Ihr individuelles Widerspruchsschreiben
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Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich, mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.
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