Fitnessstudio-Mitgliedschaft: Gericht weist Forderung gegen Jugendlichen zurück
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Fitnessstudio-Mitgliedschaft: Wie kam es zum Streit?
Im Herbst 2021 nutzten zwei Freunde ein besonderes Angebot eines Fitnessstudios. Für 39 Euro konnte ein Hauptnutzer gemeinsam mit einer weiteren Person vier Wochen lang trainieren. Der Hauptnutzer meldete sich online für das Probetraining an und gab seinen 17-jährigen Freund als Begleitperson an.
Damit der Jugendliche das Studio nutzen konnte, erhielt er einen Transponder für den Zutritt. Hierfür musste er lediglich eine Kaution von 20 Euro hinterlegen. Zusätzlich bekam er ein allgemeines Mitgliedschaftsformular mit nach Hause. Seine Mutter sollte dieses unterschreiben, da er noch minderjährig war.
Ein besonderes Formular für das Probetraining gab es jedoch nicht. Der Hauptnutzer kündigte das Testangebot später fristgerecht. Beide Freunde gingen davon aus, dass damit auch die Teilnahme des Jugendlichen endete.
Doch das Fitnessstudio vertrat eine andere Auffassung. Nach seiner Ansicht sei durch das unterschriebene Formular eine reguläre Fitnessstudio-Mitgliedschaft mit einer Laufzeit von 24 Monaten entstanden. Deshalb verlangte das Studio rückständige Beiträge von mehr als 700 Euro.
Warum das Gericht keinen wirksamen Vertrag sah
Der Jugendliche und seine Mutter widersprachen der Forderung. Sie erklärten, dass niemals eine langfristige Fitnessstudio-Mitgliedschaft abgeschlossen werden sollte. Die Unterschrift sei lediglich erfolgt, damit der Jugendliche den Transponder für das Probetraining erhalten konnte.
Vor Gericht schilderte die Mutter, sie habe bewusst keine Auswahlfelder auf dem Formular angekreuzt. Für sie sei klar gewesen, dass es nur um die Teilnahme am Testangebot gehe. Auch der Hauptnutzer bestätigte, dass allein er selbst einen Vertrag abschließen wollte und sein Freund lediglich als zusätzliche Trainingsperson vorgesehen war.
Das Amtsgericht München prüfte die vorgelegten Unterlagen und die Aussagen der Beteiligten. Dabei kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass erhebliche Zweifel an einem wirksamen Vertragsabschluss bestehen.
Besonders wichtig war, dass nach der Beweisaufnahme nicht ausgeschlossen werden konnte, dass Markierungen auf dem Formular nachträglich gesetzt wurden. Nach Ansicht des Gerichts war daher nicht ausreichend nachweisbar, dass tatsächlich eine kostenpflichtige Fitnessstudio-Mitgliedschaft über 24 Monate vereinbart worden war.
Da das Fitnessstudio den behaupteten Vertrag nicht beweisen konnte, hatte es auch keinen Anspruch auf die geforderten Mitgliedsbeiträge.
Fazit: Warum die Entscheidung für Verbraucher wichtig ist
Die Entscheidung des Amtsgerichts München verdeutlicht, dass Unternehmen einen Vertragsabschluss nachweisen müssen, wenn sie daraus Zahlungsansprüche ableiten wollen. Gerade bei Online-Anmeldungen, Probeangeboten und Vertragsformularen kann es schnell zu Missverständnissen kommen.
Für Verbraucher ist das Urteil ein wichtiges Signal. Wer lediglich ein Probetraining nutzen möchte, sollte darauf achten, welche Unterlagen unterschrieben werden und welche Vertragsbedingungen tatsächlich gelten. Insbesondere Eltern sollten bei Verträgen minderjähriger Kinder genau prüfen, welchen Inhalt die Dokumente haben.
Zugleich zeigt der Fall, dass Gerichte hohe Anforderungen an den Nachweis einer langfristigen Fitnessstudio-Mitgliedschaft stellen. Bestehen erhebliche Zweifel daran, ob ein Vertrag wirklich gewollt oder wirksam abgeschlossen wurde, können Unternehmen ihre Forderungen nicht ohne Weiteres durchsetzen.
AG München, Urteil vom 11.02.2022, Az. 172 C 17124/24