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Privatdarlehen: Sicherheit mit Vertrag

Geld & Finanzen 28. April 2016
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Kredite bieten bei größeren Investitionen oder plötzlichen Geldverlegenheiten oftmals den einzigen Ausweg. Glücklich ist da, wer wegen einer Finanzspritze nicht bei Banken, Kreditinstituten oder gar unseriösen Anbietern anfragen muss.

Privatdarlehen: Freunden und Verwandten Geld leihen

Für den Schuldner ist ein privater Kredit von Freunden oder Verwandten ideal. Das Bargeld kommt schnell und ohne Bonitätsprüfung. In der Regel ist auch der Zinssatz günstiger. Für den, der das Geld verleiht, kann der Freundschaftsdienst tückisch werden: Was, wenn das Darlehen nicht wie vereinbart zurückgezahlt wird? Oder der Schuldner leugnet, jemals Geld bekommen zu haben oder behauptet, das Geld sei ihm geschenkt worden?

Welche Voraussetzungen müssen für einen Kredit von privat gegeben sein?

Grundsätzlich kann jede Privatperson einer anderen einen Kredit geben. Es muss noch nicht einmal eine Verwandtschaft vorliegen. Privatkredite sind in der Regel deutlich günstiger. Die Motivation der Kreditgeber liegt meist darin, Hilfestellung zu geben. Wenn jedoch ein privater Kreditgeber beabsichtigt, aus dieser Tätigkeit dauerhaft Profit zu erzielen, agiert er nicht mehr als Privatperson. Sobald er diese Schwelle überschreitet, geht er offiziell einem erlaubnispflichtigen Gewerbe nach.

Die Tücken formloser Kreditverträge

Um Streit zu vermeiden, sollte man die Kreditvergabe stets schriftlich vereinbaren. Im Vertrag sollten alle Details des privaten Kredits eindeutig festgelegt sein. Dazu gehören in jedem Fall Regelungen über die Kredithöhe, die Auszahlung, die Laufzeit des Darlehens, die Zinsen, die Tilgung und darüber, ob es Sicherheiten gibt.

Doch was tun, wenn sich die Umstände plötzlich ändern? Ein improvisiertes Schriftstück, das nur festhält, dass Person X Person Y den Betrag Z gegeben hat, reicht dann nicht mehr aus. Dann hilft es auch wenig, dass für Privatdarlehensverträge keine gesetzlichen Formvorschriften gelten. Denn häufig geschieht es, dass der Kreditgeber plötzlich selbst in einen finanziellen Engpass gerät und die als Darlehen gegebene Summe zurückfordert. Verträge für Privatdarlehen benötigen deshalb in vielen Punkten dieselben Standardinhalte wie gewerbliche Kreditverträge: Die Höhe des Kreditbetrages, der eventuell vereinbarte Zinssatz und das Datum für die Rückzahlung inkl. der Modalitäten wie etwa Monatsraten sollten in jedem Privatkreditvertrag enthalten sein. Prinzipiell sollte der Vertrag so detailliert wie möglich sein. Aus diesem Grund sind auch Mustervorlagen zu Privatdarlehen nur mit Vorsicht zu genießen. Diese können naturgemäß individuelle Wünsche und Regeln nicht berücksichtigen. Private Geldgeber sollten gerade bei größeren Summen daran denken, Vorsichtsmaßnahmen, wie etwaige Sicherheiten, in den Vertrag aufzunehmen.

Kündigungsrecht

Natürlich kann ein privates Darlehen auch gekündigt werden. Wenn der Vertrag keinen Termin für die Rückzahlung des Darlehens enthält, greift der Paragraf § 488 Abs. 3 BGB. Dieser besagt für Darlehensgeber und -nehmer eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Zinsen können abgesetzt werden

Ein schriftlicher Kreditvertrag und die Auszahlung des Darlehens per Überweisung haben einen weiteren Vorteil: In diesem Fall ist das Finanzamt davon überzeugt, dass der Kredit unter Freunden oder Familienangehörigen ernsthaft gewollt und auch wie unter Fremden vollzogen wurde. Dann kann der Fiskus einem Privatkredit auch steuerlich seinen Segen erteilen. Das nutzt dem Kreditgeber wie dem Schuldner. Setzt der Darlehensnehmer das privat Geborgte für Investitionen in seinem Unternehmen oder etwa einem Mietshaus ein,kann er die Zinsen von der Steuer absetzen. Das spart bis zu 45% Einkommensteuer. Der Kreditgeber dagegen muss seinen Zinsertrag nicht mit seinem persönlichen Steuersatz, sondern nur mit der niedrigeren Abgeltungsteuer von 25% versteuern. Der Bundesfinanzhof hat dieses Steuersparmodell gebilligt. Allerdings gilt diese günstige Regelung nicht unter Ehegatten (BFH, Urteil vom 29.4.2014, VIII R 9/14 und VIII R 44/13).