Direkt zum Inhalt

Kostenloses Girokonto muss auch kostenlose EC-Karte beinhalten

Geld & Finanzen 10. Mai 2017
Image
Kostenloses Girokonto muss auch kostenlose EC-Karte beinhalten

© djile / fotolia.com

Wirbt eine Bank mit einem kostenlosen Girokonto, darf auch die dazugehörende EC-Karten nichts kosten.

Eine Bank warb im Internet mit einem kostenlosen Girokonto. Auch wenn die Kontoführung tatsächlich gebührenfrei war, so verlangte die Bank für die EC-Karte eine Kartengebühr von € 10.- pro Jahr. Die Wettbewerbszentrale ging hiergegen wegen irreführender Werbung für ein vermeintlich kostenloses Girokonto vor. Die Bank hielt dagegen, es werde ein separater Vertrag über die Karte geschlossen, man müsse die EC-Karte nicht in Anspruch nehmen, dann bleibe das Konto auch kostenlos.

Das Landgericht Düsseldorf gab der Wettbewerbszentrale Recht. Ein „durchschnittlicher Verbraucher“ entnimmt der Werbung die Aussage, ein kostenloses Girokonto mit den üblichen Dienstleistungen zu eröffnen. Dass das Girokonto auch ohne Karte und damit kostenlos zu nutzen ist, ist realitätsfern. Denn zu einem Girokonto gehört regelmäßig eine EC-Karte.

Außerdem enthält die Werbung zwar einen Hinweis auf die € 10.- Jahresgebühr für die Karte. Dieser ist nach Ansicht des Gerichts aber deutlich zu klein und nur bei intensiver Betrachtung zu erkennen. Es gibt auch keinen Vermerk, dass der Kunde das Konto auch ohne EC-Karte eröffnen kann. Stattdessen wird damit geworben, dass er „an über 3.000 Geldautomaten kostenfrei Geld abheben“ kann. Letzteres funktioniert allerdings nur mit der EC-Karte.

(LG Düsseldorf, Urteil vom 6.1.2017, 38 O 68/16)