Keine Härtefallscheidung für untreue schwangere Ehefrau
Ausnahmsweise muss kann eine Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahrs geschieden werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine unzumutbare Härte für einen Ehegatten bedeuten. Dabei müssen die Gründe für den Unzumutbarkeit in der Person des andern Ehegatten liegen.
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