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Grafikdesignervertrag

  • Geeignet für Auftraggeber und Auftragnehmer
  • Wählen Sie zwischen unterschiedlichen Vergütungsmodellen

Was bietet Ihnen dieser Grafikdesignervertrag?

  • Zwischen Privatpersonen, Selbstständigen oder Gesellschaften einsetzbar
  • Entscheiden Sie, ob Sie eine Konzeptionsphase vereinbaren wollen, wenn die Anforderungen noch nicht definiert sind
  • Vereinbarung von Teillieferungen und Teilabnahmen und ggf. deren Vergütung
  • Eine integrierte Geheimhaltungsvereinbarung in Bezug auf vertrauliche Informationen, die im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden
  • Zeitlich, inhaltlich oder räumlich beschränkte/unbeschränkte Einräumung der Rechte an den Grafiken
  • Möglichkeit der Vereinbarung einer Vertragsstrafe für Pflichtverletzungen
  • DSGVO-konform

Weitere Informationen

Einfach Vertragserstellung mit Smartlaw

  • Zeitsparend & einfach
    Sie beantworten nur einige Fragen, Ihr Grafikdesignvertrag wird erstellt und ist sofort einsetzbar.
  • Mehr Wissen
    Profitieren Sie von nützlichen Praxistipps unserer Rechtsexperten und Top-Anwälte.
  • Unterschreiben & fertig!
    Sie erhalten einen ausformulierten und einsatzbereiten Grafikdesignvertrag in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).

Warum Smartlaw?

Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.

Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.

Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.

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Smarte Dokumente statt einfache Mustervorlagen

Veraltete Verträge oder billige Mustervorlagen können aufgrund der Schnelllebigkeit des Rechts viele Fehler oder unwirksame Klauseln beinhalten. Smartlaw-Dokumente bieten Sicherheit:

Maßgeschneidert

Aus Ihren Antworten wird Ihr individuelles Dokument generiert. Überflüssige Klauseln oder für Sie unpassende Regelungen, wie sie in vielen Mustern üblich sind, finden Sie darin nicht.

Immer aktuell

Alle Smartlaw-Dokumente sind auf dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung. Als Abo-Kunde weisen wir Sie immer auf für Sie relevante Rechtsänderungen hin.

Hohe Qualität

Der Frage-Antwort-Dialog sowie die Inhalte aller Smartlaw-Rechtsdokumente wurden von erfahrenen Rechtsanwälten entwickelt.

Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

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Smartlaw ist geprüft von Trusted Shops, TÜV-Zertifiziert & Mitglied der Datenschutzvereinigung GDD

Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.

Zeit ist Geld – vor allem für Unternehmer. Mit Smartlaw haben Sie die rechtssichere Lösung für Ihr Problem immer sofort zur Hand. Weil Sie das Risiko von juristischen Auseinandersetzungen deutlich reduzieren, können Sie sich mehr auf Ihr Business konzentrieren.

Weitere Informationen zu diesem Grafikdesignervertrag

Als Grafikdesigner ist man in verschiedenen Bereichen tätig und gestaltet die unterschiedlichsten Medien. Beispielsweise werden Logos, Briefpapiere, Werbemittel, Produktgestaltungen, Visitenkarten oder aber auch die gesamte Unternehmenserscheinung, das Corporate Design, nach den Vorgaben des Auftraggebers entwickelt.

Da der Grafikdesigner kreativ tätig wird und somit ein Werk schafft, sind für die Verwertung des Werkes umfassende Nutzungsrechte notwendig. Nach dem Urheberrechtsgesetz müssen diese detailliert geregelt werden, so dass der Auftraggeber nicht nur die notwendigen Rechte für seine gewünschte Verwendung erhält.

Unser Grafikdesignervertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Konstellationen der Rechteeinräumung zu wählen, um sich so umfassende Verwendungsmöglichkeiten der Grafiken offen zu halten. Ebenso können Sie sich bei der Vergütung zwischen Pauschalvergütung oder auch Stundensätzen entscheiden. Variabel sind zudem eine Vertragsstrafe, die Wahl der Nutzungsarten und vieles mehr.

Möchten Sie die Webseite Ihres Unternehmens gestalten lassen, dann empfehlen wir Ihnen unseren Webdesignvertrag.

1. Vollständige und genaue Leistungsbeschreibung

Beim Grafikdesignvertrag ist die Regelung der gleichen Kriterien wie bei anderen Werkverträgen entscheidend. Für die Erstellung der Grafiken, die am Ende beide Parteien zufrieden stellt, ist eine genaue Leistungsbeschreibung extrem wichtig. Die Grafiken können beispielsweise für Flyer, Briefpapier, Visitenkarten, Logos oder Corporate Design verwendet werden – und jedes Mal wird vom Auftragnehmer etwas anderes verlangt.

Im Rahmen des Frage-Antwort-Dialoges werden Sie gebeten, eine Frage zum Motiv der Grafiken zu beantworten. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, eine detaillierte und umfangreiche Anlage des Vertrages zu erstellen. Dort sollten die Parteien die Anforderungen und Vorgaben bezüglich farblicher Gestaltung, Gesamtbild und vieles weitere regeln.

Es ist ebenfalls ratsam, eine Regelung über das gewünschte Dateiformat und die Auflösung der Grafiken in die Anlage einzufügen.

2. Hinweis zur Scheinselbstständigkeit

Achten Sie auf die Problematik der Scheinselbstständigkeit. Dieser Vertrag darf nur für tatsächlich selbstständige Unternehmer eingesetzt werden, nicht in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis.

Eine Scheinselbstständigkeit liegt unter anderem regelmäßig dann vor, wenn der Auftragnehmer im Wesentlichen nur für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, er seine Arbeit während vorgegebener Arbeitszeiten oder in den Räumen des Auftraggebers verrichtet, er vorher eine ähnliche Tätigkeit für den Auftraggeber als Arbeitnehmer ausgeübt hat oder vergleichbare Aufgaben üblicherweise durch Arbeitnehmer des Auftraggebers erledigt werden. Liegt eine Scheinselbstständigkeit vor, riskieren Sie empfindliche sozialrechtliche und möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen.

3. Künstlersozialkasse

Planen Sie bei den Kosten für die Vergütung die Abgaben an die Künstlersozialkasse ein. Die Künstlersozialabgabe ist auf alle Entgelte zu entrichten, die an selbstständige Künstler wie zum Beispiel einen Fotografen gezahlt werden. Abgabepflichtig sind unter anderem Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für ihr eigenes Unternehmen betreiben und nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen. Der Abgabesatz wurde 2014 auf 5,2% festgelegt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Webseiten der Künstlersozialkasse (http://www.kuenstlersozialkasse.de).

 

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