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Widerruf einer Vollmacht

  • Geeignet für den Widerruf zahlreicher Vollmachten, wie z.B. Post- oder Bankvollmacht
  • Widerruf von befristeten und unbefristeten Vollmachten

Ihre Vorteile mit Smartlaw

  • Widerruf einer von Ihnen erstellten Vollmacht, wie z.B. Bank-, Post- oder Generalvollmacht
  • Geeignet für befristete und unbefristete Vollmachten
  • Auf Wunsch mit Aufforderung zur Rückgabe der Vollmacht
  • Individuelle Gestaltung für Ihre persönlichen Bedürfnisse

Weitere Informationen

Rechtsdokumente einfach erstellen mit Smartlaw

  • Zeit sparend & einfach
    Sie beantworten nur einige Fragen, Ihr Widerruf wird erstellt und ist sofort einsetzbar.
  • Mehr Wissen
    Profitieren Sie von nützlichen Praxistipps unserer Rechtsexperten und Top-Anwälte.
  • Unterschreiben & fertig!
    Sie erhalten einen ausformulierten Widerruf in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).

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Antworten, wenn man sie braucht

Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich,  mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.

Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.

 

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Häufig sind große Teile von Verträgen standardisiert. Smartlaw erspart Ihnen die Abstimmung mit Dritten. Nehmen Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten in die Hand und erstellen Sie Ihre Rechtsdokumente in wenigen Minuten selbst!

Was Sie beim Widerruf Ihrer Vollmacht beachten sollten

Vollmachten werden entweder dem Bevollmächtigten (Postvollmacht) oder aber einem Dritten (häufig bei Bankvollmachten) gegenüber erklärt. Dieser Dritte ist dann in der Regel derjenige, der mit dem Bevollmächtigten zu tun hat, d.h. in diesem Fall die Bank selbst. Durch Bekanntgabe der Vollmacht weiß dieser Dritte dann, dass der Bevollmächtigte berechtigt ist, z.B. Geld abzuheben, und für den Vollmachtgeber handelt.

Vollmachten sollen grundsätzlich so widerrufen werden, wie sie erteilt wurden. Haben Sie dem Bevollmächtigten die Vollmacht erklärt, müssen Sie sie auch ihm gegenüber widerrufen. Haben Sie die Vollmacht einem Dritten gegenüber erklärt, müssen Sie sie also auch diesem Dritten gegenüber widerrufen. Daher haben Sie bei uns die Auswahlmöglichkeit zwischen Widerruf gegenüber dem Bevollmächtigten und Widerruf gegenüber einem Dritten.

Zudem beinhaltet unser Anschreiben die Aufforderung der Rückgabe der Vollmachtsurkunde. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Wenn Sie eine neue Vollmacht erstellen möchten, finden Sie hier unsere Postvollmacht oder unsere Bankvollmacht.

Das bieten wir Ihnen nicht

  • Widerruf von notariell beurkundeten Vollmachten

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