Makler haftet für übermalte Grundstücksgrenzen im Exposé
Ein Exposé muss das Grundstück so beschreiben, wie es seinem tatsächlichen Zustand entspricht. Bei einer farblichen Markierung der Grundstücksgrenze im Exposé darf der Kaufinteressent davon ausgehen, dass diese korrekt eingezeichnet ist. Ihn trifft keine weitere Nachforschungspflicht.
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