Direkt zum Inhalt

LOI – Der Letter of Intent als Tool für Verbindlichkeit in Geschäftsverhandlungen

Geschäftsführer 25. Februar 2016
Image

© .shock / fotolia.com

Für junge wachsende Unternehmen wird es über kurz oder lang immer ein Thema: Geschäftsverhandlungen, Kooperationsanbahnungen, Investorengespräche. Hand in Hand damit gehen auch Diskussionen um den Umgang mit vertraulichen Informationen.

Vertraulichkeit und Verbindlichkeit der Verhandlungen

Die Vertraulichkeitsvereinbarung, auch NDA oder Non-disclosure Agreement genannt dient in solchen Phasen dazu, die vertraulichen Informationen zu benennen und die Vertragspartner zu verpflichten, diese geheim zu halten. Der Letter of Intent, auch LOI genannt, ist eine schriftliche Absichtserklärung, in der das grundsätzliche Interesse an den Geschäftsverhandlungen festgehalten wird und weitere Details wie Ablauf von Transaktionen festgehalten werden. Hierin wird der Stand der Verhandlungen zusammengefasst, ohne die Verhandlungspartner aber zum Abschluss des Vertrages, über den gerade verhandelt wird, zu verpflichten. Insoweit ist der Letter of Intent typischerweise nicht bindend.

Ganz ohne Bindungswirkung ist der LOI allerdings nicht. Denn regelmäßig werden Absprachen zur Vertraulichkeit der ausgetauschten Informationen aufgenommen und sich über die Aufteilung der Kosten der bereits in dieser Phase getätigten Investitionen geeinigt.

Gerade wenn bereits für das Angebot erhebliche Vorleistungen erforderlich sind, etwa weil zum Nachweis der Leistungsfähigkeit Konstruktionsunterlagen erstellt, Modelle gebaut oder Programmierarbeiten vorgenommen werden müssen, ist es nicht unüblich, dass diese Kosten von dem potentiellen Auftraggeber getragen werden. Schließlich enthält ein LOI oftmals auch das bindende Verbot, während der Dauer der Vertragsverhandlungen parallel mit Konkurrenten in Verhandlungen einzusteigen.

Kaum Schutz vor Nachteilen von gescheiterten Verhandlungen

Tatsächlich sind Unternehmer vor den Nachteilen aus gescheiterten Vertragsverhandlungen kaum geschützt. Jedermann ist frei in seiner Entscheidung, mit wem er Verträge abschließen will und welchen Inhalt diese Verträge haben. Dazu gehört auch, dass Vertragsverhandlungen jederzeit abgebrochen werden können. Das Gesetz gibt bloß die Rahmenbedingungen vor. Die Gesprächspartner sollten sich also bereits während der Vertragsverhandlungen aktiv um einen solchen Schutz bemühen.

Was kann ein LOI?

Neben der gefühlten Steigerung der Verbindlichkeit der Verhandlungen und der Professionalität der Vorbereitung durch den LOI (wie schon beim NDA) kann man auch tatsächlich grundlose Abbrüche der Geschäftsverhandlungen zumindest sanktionieren. Sie können eine Schadensersatzpflicht nach sich ziehen. Aber auch in positiv verlaufenden Verhandlungen – und das sei den Gründern zu wünschen – können sie helfen, von vornherein Klarheit über wirtschaftliche Ansprüche zu schaffen, damit diese nicht in den letzten Momenten des Vertragsabschlusses erst zu Tage kommen und das Geschäft verhindern.

Sie können zudem dem ganzen Verhandlungsprozess eine klare Struktur geben, indem noch zu klärende Punkte im LOI angegeben sind und dann im Laufe der Verhandlungen bis zum Geschäftsabschluss abgearbeitet werden. Aber auch wirtschaftliche und juristische Rahmenbedingungen können hier festgehalten werden.