Gemeinschaftseigentum: (Nur) wer den Nutzen hat, trägt die Kosten
Die Wohnungseigentümer haben einen weiten Gestaltungsspielraum hinsichtlich des Frage, wer welche Kosten in welcher Höhe zu tragen hat. So können die Wohnungseigentümer festlegen, dass die Kostenlast in bestimmten Fällen nicht auf alle Eigentümer entsprechend ihrer Miteigentumsanteile verteilt wird.
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