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Was tun bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung meines Unternehmens?

Ihr Unternehmen ist verschuldet und Rechnungen können nicht mehr gezahlt werden?

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Ihres Unternehmens sind Sie möglicherweise dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen, die Ihnen bei dieser Entscheidung und den weiteren Schritten helfen.

Finden Sie jetzt heraus, was zu tun ist!

  • Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung?
  • Welche Unternehmen sind zur Stellung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet?
  • Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?
  • Viele weitere Tipps und Hinweise zum Thema Unternehmensinsolvenz!
  • DSGVO-konform

Zahlungsunfähigkeit & Überschuldung

Fehlt es an liquiden Mitteln, so dass Rechnungen offen bleiben, Gehälter nicht rechtzeitig gezahlt werden können oder Darlehen nicht zurückgezahlt werden können, so muss möglicherweise ein Insolvenzantrag gestellt werden. Für viele Unternehmensformen besteht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eine gesetzliche Pflicht - wird gegen diese verstoßen, so erfüllte dies den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung.

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen und welche weiteren Schritte notwendig sind, haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt. Sie erfahren, wann Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung angenommen werden kann, zu welchem Zeitpunkt ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, wer diesen stellen muss und wer für Verstöße haftet, und vieles mehr!

Keine Antragspflicht für natürliche Personen

Natürliche Person meint den Menschen mit seinen eigenen Rechten und Pflichten. Auch der Einzelunternehmer ist demnach eine natürliche Person. Als natürliche Person sind Sie nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wenn es also um Ihre eigenen Verpflichtungen bzw. Schulden geht, ist dieses Dokument nicht das Richtige für Sie. Dagegen könnten Sie von der Antragspflicht betroffen sein, wenn Sie etwa als Vorstand oder Geschäftsführer tätig sind, beispielsweise für eine GmbH oder für eine Stiftung. Welche wichtigen Rechtsformen von der Antragspflicht betroffen sind, beantworten wir Ihnen in diesem Dokument.


Wir bieten Ihnen auch ausführliche Informationen zur Haftung der Geschäftsführer von GmbH und UG (haftungsbeschränkt) im Insolvenzfall.

Ist Ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet? Finden Sie jetzt heraus, was zu tun ist!

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