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Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsvergleich

Wenn Sie Schulden nicht mehr begleichen können und die Zwangsvollstreckung droht, kann ein Schuldenbereinigungsplan der Weg sein, um sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu vergleichen.

Der Bereinigungsplanbietet Ihnen die Möglichkeit, doch noch eine Einigung zu finden, bevor als letzter Ausweg das Insolvenzverfahren droht.

Ihr Schuldenbereinigungsplan

  • Erstellen Sie Ihren individuellen Schuldenbereinigungsplan angepasst an Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse
  • Vereinbaren Sie eine Einmal- oder Ratenzahlung
  • Option eines »Nullplans«, sollten Sie über keinerlei liquide Mittel verfügen
  • Der Versuch, einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag auf Insolvenz!
  • Inklusive Gläubigerverzeichnis als Vordruck (hier geht es zum fertigen Gläubigerverzeichnis)
  • Sie bekommen das fertige Dokument in den Dateiformaten PDF & DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

Schuldenfrei ohne Insolvenz

Schulden können einem das Leben schwer machen. Es gibt unzählige Gründe dafür, wie es zu einer Verschuldung kommt und manchmal wächst der Schuldenberg schneller, als man es erwartet hätte.

Doch das ist kein Grund zu verzweifeln! Eine Verschuldung zu ignorieren ist immer der falsche Weg und macht die Situation langfristig nur schwieriger. Deswegen sind Sie hier an der richtigen Adresse: Gehen Sie den Kampf gegen die Schulden an und erstellen Sie mithilfe von Smartlaw einen Schuldenbereinigungsplan, um wieder schuldenfrei leben zu können!

Was genau ist ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsvergleich?

Ein Schuldenbereinigungsvergleich ist der Versuch, sich mit den Gläubigern außergerichtlich über bestehende offene Forderungen zu einigen. Wenn Gläubiger erkennen, dass beim Schuldner keine Möglichkeit besteht, diese in voller Höhe zu begleichen, da die finanzielle Situation dies nicht zulässt, sind sie oftmals bereit, zumindest auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Die Gläubiger sehen dann die Chance, wenigstens eine teilweise Befriedigung zu erlangen, denn beantragt der Schuldner Insolvenz, droht ihnen möglicherweise, dass sie völlig leer ausgehen. In einem Schuldenbereinigunsplan macht der Schuldner dem Gläubiger ein Zahlungsangebot unter Berücksichtigung seiner finanziellen Leistungskraft. Auch die Vereinbarung einer Ratenzahlung ist möglich. Nimmt der Gläubiger den Vergleich an, so verzichtet er auf den restlichen Teil seiner Forderung und verpflichtet sich, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzustellen.

Wichtig ist, dass allen Gläubigern, bei denen Schulden bestehen, ein solcher Vergleich angeboten wird. Der Schuldenbereinigungsplan muss alle Forderungen einbeziehen, die gegen den Schuldner bestehen. Außerdem müssen auch alle Gläubiger dem Vergleich zustimmen - nur in diesem Fall kann er erfolgreich zustande kommen und durchgeführt werden. Deswegen ist auch jedem einzelnen Gläubiger ein Schreiben zukommen zu lassen und ein Gläubigerverzeichnis beizufügen, wo alle Gläubiger mit ihren Forderungen zu listen sind.

Natürlich bietet Smartlaw Ihnen dafür den entsprechenden Vordruck als Anlage an. Außerdem müssen Sie auch nicht für jeden Gläubiger erneut ein Dokument erstellen, sondern können bequem und einfach das einmal ausgefüllte Dokument so oft wie nötig kopieren und nur noch die Angaben zum Gläubiger anpassen. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit ein fertiges Gläubigerverzeichnis zu erstellen, welches Sie nicht mehr von Hand ausfüllen müssen.

Erstellen Sie Ihren individuellen Schuldenbereinigungsplan!

Völlig Pleite - warum nicht sofort ein Insolvenzantrag?

Es ist gesetzlich vorgesehen, dass vor einem Antrag auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren zwingend ein Versuch unternommen werden muss, einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern zu schließen. Tun Sie dies nicht, wird allein deshalb der Insolvenzantrag abgelehnt werden!

Sie müssen also diesen Versuch unternehmen, auch wenn Sie über keinerlei liquide finanzielle Mittel mehr verfügen und den Gläubigern nichts anbieten können. Diese Form des Schuldenbereinigungsplans wird »Nullplan« genannt.

Um nachzuweisen, dass ein solcher Versuch tatsächlich stattgefunden hat, muss dem Insolvenzantrag außerdem eine Bescheinigung beigefügt werden, dass der außergerichtliche Schuldenbereinigungsvergleich gescheitert ist. Diese Bescheinigung muss durch eine nach der Insolvenzordnung geeignete Stelle ausgestellt werden: Dies kann eine Schuldnerberatung sein, aber auch Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater.

Raus aus den Schulden: Erstellen Sie jetzt einen Schuldenbereinigungsplan!

Antworten, wenn man sie braucht

Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich,  mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.

Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.

 

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Häufig sind große Teile von Verträgen standardisiert. Smartlaw erspart Ihnen die Abstimmung mit Dritten. Nehmen Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten in die Hand und erstellen Sie Ihre Rechtsdokumente in wenigen Minuten selbst!