Direkt zum Inhalt

Kontobuchungsgebühren zurückfordern - Worum geht es?

Es gibt sie immer noch: Girokonten für die ihre Nutzer Gebühren bezahlen. Für einige Bankkunden gibt es jetzt ein verspätetes Geschenk zum neuen Jahr: Bestimmte Buchungsgebühren können zurückgefordert werden. Für die Bearbeitungsgebühren, die pro Buchungsposten berechnet und pauschal über die AGB des Girokontovertrags vereinbart sind, kam jetzt das Aus. Sie sind rechtswidrig – so lautet das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: XI ZR 174/13) vom 27.01.2015. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass eine „Preis pro Buchung“-Klausel auch Buchungen einschließe, die auf Fehlbuchungen der Banken beruhten. Zu dieser Korrektur sind allerdings Banken und Sparkassen von Gesetzes wegen verpflichtet. Somit sei die gesamte Klausel ungültig und die Banken verpflichtet, ihren Kunden die eingeforderten Gebühren sogar rückwirkend bis zum 01.01.2012 zurückzuzahlen.

Wie erkenne ich, dass ich Gebühren zurückfordern kann?

  1. Sie führen Ihr Konto als Privatperson? Die Möglichkeit die Gebühren zurückzufordern gibt es nur für Verbraucher und nicht für Unternehmen.
  2. Sofern der erste Punkt auf Sie zutrifft: Überprüfen Sie, ob Sie Gebühren für Ihr Girokonto zahlen. Am einfachsten prüfen Sie dafür Ihre letzten Kontoauszüge genau: Wurde Ihnen in der Vergangenheit Geld für einzelne Buchungsposten abgezogen?
  3. Überprüfen Sie dann, ob in den AGB zu Ihrem Girokontovertrag z. Bsp. eine Formulierung wie „35 Cent pro Buchungsposten“ enthalten ist. Sie ist ein Hinweis auf solch eine pauschale Klausel zur Zahlung pro Buchungsposten.

Hinweis: Zahlen Sie jedoch eine pauschale Kontoführungsgebühr für Ihr Girokonto, können Sie keine Gebühren zurückfordern. Ebenso wenn die Gebühren aufgrund von individuellen Vereinbarungen entstanden sind. Auch in diesem Fall können Sie keine Gebühren zurückfordern. Gleiches gilt auch für Gebühren für Services, wie z. Bsp. das Verarbeiten eines schriftlichen Überweisungsträgers oder die Zusendung von Kontoauszügen.

Der Tipp vom SmartLaw-Rechtsexperten:

Dr. Ralf-Michael Schmidt, einer der Gründer von SmartLaw und Head of Legal Publishing, empfiehlt: „Haben Sie auf Ihren Kontoabrechnungen einzelne Buchungsgebühren entdeckt, sollten Sie im Zweifel diese jetzt rückwirkend für die letzten drei Jahre zurückfordern.“ Geht man davon aus, dass eine durchschnittliche dreiköpfige Familie 10 bis 15 Buchungen a 35 Cent über ihre Bank pro Monat tätigt und die Buchungsgebühren der letzten drei Jahre zurückfordern kann, beläuft sich die Summe heute bereits auf 189,00 Euro zuzüglich Zinsen und Zinseszinsen. Vielleicht ist da ja das eine oder andere nachträgliche Geschenk drin. Für die Rückforderung der Buchungsgebühren bei Privat-Girokonten kann man zum Beispiel kostenlose Tools wie das Dokument zur Rückforderung von Buchungsgebühren nutzen.