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39 Prozent aller Personaler nutzen Suchmaschinen, um sich ein Bild von Kandidaten zu machen und Informationen zu prüfen. Jeder Vierte hat sogar einmal einen Bewerber aufgrund der Recherche im Netz abgelehnt. Bewerber können dem dank einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs entgegenwirken. Links, die die Persönlichkeitsrechte verletzen, muss Google löschen.

Wer seinen Namen bei Google eintippt, ist über die Ergebnisse manchmal überrascht: Die letzte ausschweifende Party, Teilnahme an politischen Versammlungen, aber auch unkonventionelle Vorlieben kommen plötzlich zum Vorschein. Nicht selten kann das ein – wenn auch unfaires – Ausschlusskriterium im Bewerbungsprozess sein.

„Mit dem ‚Recht auf Vergessen‘ stärkt der europäische Gerichtshof den Datenschutz in Europa“, erklärt Dr. Daniel Biene, Geschäftsführer vom Online-Rechtsratgeber SmartLaw. „Jeder kann nun von Google verlangen, dass Einträge und Links im Index der Suchmaschine gelöscht werden, die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen.“ Das betrifft falsche oder private Informationen, die die Öffentlichkeit nichts angehen, aber auch Sachverhalte, die heute nicht mehr relevant sind.

Da Google noch keinen eigenen Mechanismus zur Bearbeitung der Löschungsanträge hat, müssen Bewerber die Sache selbst in die Hand nehmen. Hilfe bei der Erstellung der Schreiben bietet unter anderem SmartLaw: www.smartlaw.de/loeschungsantrag. Dieses am besten per Einschreiben an Google senden (Google Germany GmbH, ABC-Strasse 19, 20354 Hamburg). Für eine schnellere Bearbeitung lohnt der Vorabversand per Mail ([email protected]) oder Fax (+49 40 492 191 94).

„Die Löschpflicht bei Google hat jedoch ihre Grenzen“, warnt Biene. „Handelt es sich um eigene Kommentare etwa in Foren, besteht kaum Anspruch auf Löschung des Links – die Aussage hat man ja selbst bewusst getätigt. Und ob das Urteil auch die Bildersuche einschließt, ist unklar.“

Bewerber müssen sich zudem bewusst sein, dass zwar der Link gelöscht wird, aber nicht die Quelle. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte Beschimpfungen, wilde Partybilder und alles Private, was man dem Arbeitgeber nicht im ersten Gespräch erzählen würde, auch genauso behandeln: privat und im Zweifelsfall offline. Dann steht dem Karrieresprung nichts im Wege.