Reiseleitung nur per WhatsApp ist kein Reisemangel
Was dürfen Sie erwarten, wenn eine „qualifizierte deutschsprachige Reiseleitung“ zugesagt ist? Muss ein Ansprechpartner persönlich vor Ort sein oder reicht ein Kontakt per WhatsApp aus? Das Amtsgericht München hat hierzu eine verbraucherrelevante Entscheidung getroffen
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