Mithaftung beim Falschparken: Wer zahlt was?
Wer falsch parkt, haftet nicht automatisch für einen Unfall. Dennoch kann ein verkehrsbehindernd abgestelltes Fahrzeug zu einer Mithaftung führen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass selbst bei einem gravierenden Fahrfehler des Unfallverursachers ein Anteil des Schadens beim Halter des geparkten Autos verbleiben kann.
Mehr lesen