Arzt, Patient & Behinderung
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12. Oktober 2026
Hörsturz nach Impfung: BGH stärkt Auskunftsrechte von Betroffenen
Wer gesundheitliche Beschwerden nach einer Impfung erleidet, steht häufig vor einer schwierigen Beweislage. Oft fehlen Betroffenen die Informationen, um mögliche Ansprüche überhaupt prüfen zu können. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, dass für einen Auskunftsanspruch gegen Pharmaunternehmen keine überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Arzneimittelschadens erforderlich ist.
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