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Die Zusage für das Austauschstudium oder ein Praktikum in eine andere Stadt ist da, die Flugtickets sind gebucht, die neue Heimat ist zum Greifen nah. Doch was passiert mit der Wohnung: auflösen oder untervermieten?

Viele Menschen planen eine befristete Auszeit im Ausland und fragen sich, wohin mit Schreibtisch, Couch oder der Küche? Wer doppelte Kosten für seine Wohnung vermeiden möchte, kann sie in der Zwischenzeit untervermieten.

 

Vorteile für den Hauptmieter

Für den Hauptmieter hat das viele Vorteile: Er kehrt nach dem Auslandsaufenthalt in die eigenen vier Wände zurück und spart sich die aufwändige Wohnungssuche. Er muss sich nicht an- oder ummelden, da die Meldeadresse bestehen bleibt. Der Zwischenmieter trägt währenddessen die Miete plus Nebenkosten und zahlt mit etwas Glück auch ein paar Euro mehr dafür, dass er die überlassenen Möbel nutzt.

 

Böse Überraschungen vermeiden

Natürlich birgt auch die Zwischenvermietung ihre Risiken. Die größte Sorge ist, den falschen Zwischenmieter erwischt zu haben und nach dem Auslandsaufenthalt in eine völlig verwahrloste Wohnung zurückzukehren. Zwar gleicht eine vorher gezahlte Kaution des Zwischenmieters den finanziellen Schaden aus. Aber verhindern lässt sich so eine Erfahrung auch bei größter Umsicht nicht.

„Wir können es den Menschen ja nicht ansehen, wie sie mit fremden Dingen umgehen. Aber viele Risiken lassen sich im Vorfeld ausschließen, vorausgesetzt der Zwischenmietvertrag ist korrekt aufgesetzt“, sagt Dr. Daniel Biene, Gründer von SmartLaw, einem Dienstleister für individuelle, rechtssichere Verträge und Rechtsdokumente im Internet. Der Jurist empfiehlt zum Beispiel, Schönheits- und Kleinstreparaturen genau zu regeln sowie die mitvermieteten Möbel und übergebenen Schlüssel aufzulisten.

 

Wichtige Punkte für den Zwischenmietvertrag
  1. Der Vermieter muss in jedem Fall informiert werden und der Zwischenvermietung zustimmen.
  2. Der Hauptmieter muss festlegen, ob es sich um eine Zwischenvermietung nur eines Teils der Wohnung oder um die ganze Wohnung handelt. Überlässt er dem Zwischenmieter nur einen Teil der Wohnung, belässt seine Möbel dort und behält sich sogar einen Raum für Aufbewahrung und eventuell kurze Besuche vor, kann der Zwischenmieter im ungünstigsten Fall ein Recht auf Zwischenvermietung einklagen.
  3. Eine Kopie des Hauptmietvertrags gehört zum Zwischenmietvertrag. Der Zwischenmietvertrag darf natürlich keine widersprüchlichen Regelungen zum Hauptmietvertrag enthalten.
  4. Alle Mietparteien und gegebenenfalls ihre Vertreter müssen im Zwischenmietvertrag genannt werden.
  5. Vereinbaren Sie eine gemeinsame Übergabe mit dem Zwischenmieter und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll. Das dient im Streitfall als Beweisgrundlage.
  6. Auch für den Zwischenmietvertrag gelten die allgemeinen Bestimmungen des Mietrechts. Die Angabe der Befristung im Zwischenmietvertrag ist essentiell und das Zwischenmietverhältnis kann nicht so einfach beendet werden.
  7. Beschriften Sie alle Anlagen, die im Zwischenmietvertrag aufgeführt werden, ordentlich und heften Sie sie an.
  8. Alle nachträglichen Vereinbarungen müssen sich an den Formvorschriften des Hauptuntermietvertrags orientieren.

Ist alles beachtet, steht der erfolgreichen Zwischenvermietung und der sorgenfreien Rückkehr aus dem Ausland nichts mehr im Weg.