Heckenschnitt: Grundstückseigentümer müssen für freie Radwege sorgen
Überhängende Hecken können nicht nur Radfahrer und Fußgänger behindern, sondern auch teuer werden. Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass Grundstückseigentümer für einen notwendigen Heckenschnitt verantwortlich sind. Kommen sie einer behördlichen Aufforderung nicht nach, darf die Behörde die Arbeiten ausführen lassen und die Kosten in Rechnung stellen.
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