Testament auf nicht datiertem Notizzettel mit unbestimmter Erbeinsetzung unwirksam
Ein Testament kann grundsätzlich einem Notizzettel errichtet werden. Ist der Zettel aber nicht datiert und enthält er nur eine unbestimmte Erbeinsetzung, liegt kein wirksames Testament vor. So das Oberlandesgericht Braunschweig.
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