Flugreise: Für die Höhe der Entschädigung kommt es auf die Luftlinenentfernung an
Die Höhe der Ausgleichsleistungen bei Flugverspätungen ist nach Entfernung gestaffelt. Maßgeblich ist dabei allein die Luftlinienentfernung zwischen Start- und Zielflughafen. Es wird nicht zwischen Direkt- und Umsteigeflug unterschieden.
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