Wohnungseigentum & Grundbesitz
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24. August 2026
Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf: BGH stärkt die Rechte von Käufern
Wer eine Immobilie kauft, verlässt sich in der Regel auf die Angaben im Exposé. Doch was gilt, wenn die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit erheblich von der Beschreibung abweicht? Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt: Bei einer arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf können Käufer auch dann Schadensersatz verlangen, wenn im Vertrag ein Haftungsausschluss vereinbart wurde.
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