Toilettengebühren für Gäste: Berliner Oktoberfest darf WC-Nutzung nicht berechnen
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Toilettengebühren für Gäste sorgten für Streit auf Berliner Oktoberfest
Um die Toilettengebühren für Gäste drehte sich ein Verfahren vor dem Kammergericht Berlin. Der Betreiber eines Berliner Oktoberfestes verlangte von Besuchern entweder einen Euro pro Toilettengang oder fünf Euro für eine sogenannte Toiletten-Flatrate. Dies galt selbst für Personen, die bereits Speisen oder Getränke gekauft hatten und damit reguläre Gäste der Veranstaltung waren.
Die Verbraucherzentrale Berlin hielt diese Praxis für rechtswidrig. Nach der Berliner Gaststättenverordnung müssen Gaststätten ihren Gästen Toiletten zur Verfügung stellen. Die Behörde vertrat die Auffassung, dass hierzu auch die kostenlose Nutzung gehört.
Der Betreiber argumentierte hingegen, die Gebühren seien notwendig, um zusätzliche Kosten für Reinigung, Personal und Wasser zu decken. Trotz einer vorherigen Abmahnung hielt das Unternehmen an seinem Modell fest. Daraufhin erhob die Verbraucherzentrale eine Verbandsklage, um die Erhebung solcher Gebühren künftig zu verhindern.
Gericht bestätigt: Gäste haben Anspruch auf kostenlose Toilettennutzung
Das Kammergericht Berlin stellte in seinem Urteil klar, dass Toilettengebühren für Gäste gegen die Berliner Gaststättenverordnung verstoßen. Wer einen Gaststättenbetrieb führt, ist verpflichtet, seinen Gästen kostenfreien Zugang zu den vorhandenen Toilettenanlagen zu ermöglichen.
Nach Auffassung des Gerichts gehört die Bereitstellung einer Toilette zu den grundlegenden Pflichten eines Gastwirts. Gäste sollen nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden, wenn sie während ihres Aufenthalts die sanitären Einrichtungen nutzen möchten.
Zulässig können Gebühren hingegen gegenüber Personen sein, die keine Gäste des Betriebs sind und lediglich die Toilette aufsuchen möchten. In diesem Fall besteht kein vergleichbares Nutzungsrecht aufgrund eines bereits bestehenden Gastverhältnisses.
Das Gericht untersagte dem Betreiber daher die weitere Erhebung der Gebühren. Für den Fall zukünftiger Verstöße wurden zudem Ordnungsgelder angedroht. Das Versäumnisurteil ist rechtskräftig.
Fazit: Warum das Urteil für Verbraucher wichtig ist
Die Entscheidung zeigt, dass Toilettengebühren für Gäste nicht ohne Weiteres erhoben werden dürfen. Wer in einer Gaststätte, einem Festzelt oder einer vergleichbaren Einrichtung Speisen und Getränke konsumiert, hat grundsätzlich Anspruch darauf, die bereitgestellten Toiletten kostenlos zu nutzen.
Für Verbraucher schafft das Urteil mehr Rechtssicherheit. Viele Menschen akzeptieren zusätzliche Gebühren, weil sie davon ausgehen, dass diese zulässig sind. Das Kammergericht Berlin macht jedoch deutlich, dass die Kosten für sanitäre Einrichtungen grundsätzlich zum Betrieb einer Gaststätte gehören und nicht auf Gäste umgelegt werden dürfen.
KG Berlin, Versäumnisurteil vom 08.09.2025, Az. 5 UKl 15/25