Kann für "Gefälligkeitsschäden" unter Nachbarn die Haftung beschränkt werden?
Wer eine Haftpflichtversicherung hat und im Rahmen einer Nachbarschafts- und sonstiger Gefälligkeitshilfe einen Schaden verursacht, kann sich nicht auf einen Haftungsausschluss als unentgeltlicher Helfer berufen.
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