Anbau 5 cm zu hoch: Keine unzumutbare Verschattung des Nachbargrundstücks
Wird ein Anbau 5 cm höher als genehmigt gebaut, liegt darin keine unzumutbare Verschattung des Grundstücks. Eine Verletzung des baurechtlichen Gebots der Rücksichtnahme ist nicht ersichtlich.
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