Fluggesellschaft haftet nicht für Verbrennungen durch eine heiße Suppe
Einem Fluggast blieb ein Schmerzensgeld verwehrt. Er hatte sich während des Essens mit heißer Suppe verbrüht. Trifft den Passagier ein erhebliches Mitverschulden (z.B. überprüft er die Temperatur der Speise nicht) geht er leer aus.
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